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Kleiderordnung
WasDennNun:
--- Zitat von: BalBund am 12.11.2022 10:55 ---
--- Zitat von: AndreasHL am 11.11.2022 20:48 ---Ich stelle mir vor, da sitzt ein Personalsratsmitglied bei einer Vorstellungsrunde für Bewerber. Bekleidung entspricht zu 100 Prozent nicht der Kleiderordnung. Was nun? Abmahnen? Als PR-Mitglied?
Da ist ein Gerichtsverfahren doch vorprogrammiert. Gibt es dazu schon Urteile?
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Wie unser Sonnenkönig JeSuis bereits ausgeführt hat: Ist eine Kleiderordnung wirksam erlassen (was im alleinigen Direktionsrecht des Arbeitgebers steht, der PR hat da schlicht mal gar nichts zu melden), kann aus dem bewussten Verstoß bei jedem Mitarbeitenden eine arbeits- oder dienstrechtliche Konsequenz folgen.
Klar, der PR-Heiermann kann das ganze vor Gericht überprüfen lassen, wird hier aber regelmäßig scheitern, sofern die Kleiderordnung an sich nicht zu beanstanden ist.
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Der von dir als Sonnenkönig benannte war ja auch überrascht über die niedersächsischer Regelungen im NPersVG. und auch dort würde ich vermuten, dass eine Kleiderordnung (ähnlich wie für SH angedeutet) in der Mitbestimmung wäre.
JesuisSVA:
Es geht aber nicht um die Mitbestimmung bei der Kleiderordnung, ganz gleich, welches PersVG Anwendung fände, sondern um einen Verstoß gegen die Kleiderordnung, die per Dienstanweisung erlassen worden war und deren rechtmäßiges Zustandekommen hier weder in Zweifel gezogen worden noch Thema ist.
WasDennNun:
--- Zitat von: JesuisSVA am 12.11.2022 12:41 ---Es geht aber nicht um die Mitbestimmung bei der Kleiderordnung, ganz gleich, welches PersVG Anwendung fände, sondern um einen Verstoß gegen die Kleiderordnung, die per Dienstanweisung erlassen worden war und deren rechtmäßiges Zustandekommen hier weder in Zweifel gezogen worden noch Thema ist.
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es ging um diesen Satz: was im alleinigen Direktionsrecht des Arbeitgebers steht, der PR hat da schlicht mal gar nichts zu melden
JesuisSVA:
Das war aber nicht mein Satz noch hätte ich mich zur Mitbestimmung eingelassen, sondern einzig auf den Verstoß eines PR-Mitglieds gegen eine bestehende Kleiderordnung. Weshalb also der Bezug zu mir?
WasDennNun:
--- Zitat von: JesuisSVA am 12.11.2022 13:03 ---Das war aber nicht mein Satz noch hätte ich mich zur Mitbestimmung eingelassen, sondern einzig auf den Verstoß eines PR-Mitglieds gegen eine bestehende Kleiderordnung. Weshalb also der Bezug zu mir?
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Weil auch du dich (so wie hier BalBund) schon mal bzgl. des Umfanges der Mitbestimmung (im NPersVG) überrascht gezeigt hattest und BalBund auf dich Bezug genommen hat.
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