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Vermögenswirksame Leistungen
Rentenonkel:
--- Zitat von: Bastel am 21.11.2022 10:33 ---
Man bekommt pro Jahr als Paar maximal 140€ Förderung. Wie soll das beim Immobilienerwerb helfen? Das sind doch Peanuts, wollen die einen verarschen?
--- End quote ---
Einen Bausparvertrag einzusetzen ist meist einfacher als einen Immobilienkredit über wenige Zehntausend Euro bei einer Bank zu beantragen. Denn bei einem Finanzierungsbedarf unterhalb von 50.000 Euro machen viele Banken überhaupt kein Angebot, oder nur ein schlechtes.
Für Bausparkassen gehören diese Darlehenssummen dagegen zum täglichen Geschäft. Darüber hinaus können sie Darlehen unter 30.000 Euro auch ohne Grundschuld vergeben. Gerade wenn eine Modernisierung absehbar ist, hilft ein Bausparvertrag, diese Finanzierung vorzubereiten. Denn die Kosten – und häufig auch der Zeitpunkt – für die Modernisierung lassen sich gut abschätzen. Bausparsumme und Spardauer stehen also fest, und die Eckdaten des Bausparvertrags lassen sich genau einstellen.
Aber auch bei einem Immobilienkauf kann es helfen, wenn man nicht zu 100 % finanzieren muss. Der Zinssatz hängt auch davon ab, wieviel Eigenkapital man einbringt und ein Bausparvertrag bis zu 30.000 EUR (ohne Grundschuld) kann da als Eigenkapital gegenüber der finanzierenden Bank gelten.
Wer also für eine Modernisierung eine mittlere Finanzierungssumme über 15.000 bis 50.000 Euro benötigt, sollte sich die Angebote der Bausparkassen näher ansehen. Dies gilt umso mehr, wenn die Voraussetzung für die staatliche Förderung erfüllt werden und man davon ausgeht, dass die Zinsen in den kommenden Jahren wieder steigen werden.
Die 140 EUR Prämie (plus die 24 * 6,65 EUR vL Prämie vom Arbeitgeber) in der Einzahlungsphase helfen, die gegenüber Tagesgeldkonten niedrigeren Zinsen auszugleichen. Auch wenn es nur peanuts erscheinen, helfen sie doch, sich über das Thema Gedanken zu machen und können der entscheidende Baustein sein, um sich für oder gegen eine Immobilienfinanzierung oder Modernisierung z.B. der Heizung zu entscheiden.
Britta2:
Falls es jemand interessiert (Kleinvieh macht auch Mist!) - meine BHW hat mir gestern geschrieben. Ich solle doch bitte von Mahnungen oder dem Ombudsmann Abstand nehmen, sie verzichten kulant bis 20.6.2023 auf weitere Servicegebühren und bis dahin verjähren alle die nicht "die bisher noch nicht verjährt sind". Weil jetzt Jahresende ist und die BHW unnötigen Stress vermeiden möchte.
Die Stiftung Warentest hat heute ihren Ratgeber aktualisiert und 2 weitere EUGH-Urteile ergänzt (aus September 2022) --- es sind ab Vertragsabschluss rückwirkend gar keine Ansprüche verjährt, weil selbst die Befristung auf bisher höchstens 10-Jahre rechtswidrig sei ... https://www.test.de/Bausparen-Recht-auf-Gebuehrenerstattung-5424670-0/
Wer also noch einen alten Vertrag hat ... (und die 5% Verzinsung der Forderung natürlich nicht vergessen!)
Britta2:
sorry, ber ich darf meinen letzten Beitrag leider nicht mehr bearbeiten.
Ergänzung dazu (der Groschen fiel langsam). JETZT erst begriff ich die Absicht der BHW, wieso ich auf jeden Fall vor Juni 2023 keinen Kontakt zur Ombudsstelle aufnehmen soll und auf keinen Fall die Rückerstattung für die vielen Jahre anmahnen soll! Die Info steckte im perfekt getarnten Nebensatzvom BHW-Schreiben !!!
("abzüglich der bis dahin eventuell verfallenen Ansprüche") --- OHNE Einsschaltung der Ombudsstelle bzw nachweislichen Mahnung noch vor dem 1.1.2023 verfallen die Ansprüche aller Jahre vor "3 Jahre zurück"!
Es geht um cleveres Einsparen von Rückzahlunen in Summe in Millionenhöhe ... Der Depp fällt prompt wieder drauf rein und hält gutgläubig die Füße bis Juni 2023 still.
Gut, ich hatte Frist zur Erstattung bis 11.12.2022 gesetzt, Eingangsbestätigung vorhanden.
Am 12.12.2022 geht das Schreiben an die Ombudsstelle raus. Gerne lasse ich der BHW ihren Jahresende-Frieden.
BAT:
Ist es eigentlich in Ordnung, bei einer VL von 5,80 € (Teilzeit), dass der AG 6,65 € vom Gehaltskonto an die Bausparkasse abführt?
Rentenonkel:
--- Zitat von: BAT am 28.11.2022 09:20 ---Ist es eigentlich in Ordnung, bei einer VL von 5,80 € (Teilzeit), dass der AG 6,65 € vom Gehaltskonto an die Bausparkasse abführt?
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Um den vollen Zuschuss vom AG (max. 6,65 EUR) abzugreifen ist das sicherlich in Ordnung. Allerdings sollte man den Betrag schon auf 40 EUR aufstocken, damit auch was dabei rumkommt. Wie ich weiter oben erklärt habe, können aufgrund der höheren Einkommensgrenzen viele Arbeitnehmer wieder auf die Einzahlungen die Wohnungsbauprämie abstauben und daher lohnt es sich oft, die 700 EUR (als Single) bzw. 1400 EUR (verheiratet) voll zu machen.
Andernfalls dauert es ohnehin ewig, bis überhaupt die Abschlussgebühr bei einem Bausparvertrag bezahlt wurde und überhaupt ein Guthaben entsteht.
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