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Vermögenswirksame Leistungen
BAT:
Es ist die Frage, wer die Nase bei der Verhöhnung des Begriffes VERMÖGEN die Nase vorn hat, die VL nach TVÖD oder die Wohnungsbauprämie.
Alles Peanuts. Einstampfen sowas.
Britta2:
--- Zitat von: Rentenonkel am 18.11.2022 10:56 ---Allerdings muss am Ende der Bausparvertrag auch wohnwirtschaftlich verwendet werden. Man muss also davon ein Haus oder eine Wohnung kaufen, bauen, modernisieren oder umbauen. ...
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Nur der Kredit-Teil muss so genutzt werden, nicht das selbst eingezahlte Geld inklusive der VL.
Rentenonkel:
--- Zitat von: Britta2 am 19.11.2022 14:37 ---
--- Zitat von: Rentenonkel am 18.11.2022 10:56 ---Allerdings muss am Ende der Bausparvertrag auch wohnwirtschaftlich verwendet werden. Man muss also davon ein Haus oder eine Wohnung kaufen, bauen, modernisieren oder umbauen. ...
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Nur der Kredit-Teil muss so genutzt werden, nicht das selbst eingezahlte Geld inklusive der VL.
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Der Anspruch auf Wohnungsbauprämie auf das Sparguthaben bleibt für seit dem 1. Januar 2009 abgeschlossene Verträge nur dann ohne wohnwirtschaftliche Verwendung der Bausparbeiträge erhalten, wenn
1. der Bausparer bei Vertragsabschluss noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hatte und frühestens sieben Jahre nach Vertragsabschluss über die Bausparsumme verfügt. Jeder Bausparer kann nur einmal über einen vor Vollendung des 25. Lebensjahres abgeschlossenen Bausparvertrag ohne wohnungswirtschaftliche Verwendung prämienunschädlich verfügen.
2 der Bausparer oder sein von ihm nicht dauernd getrennt lebender Ehegatte nach Vertragsabschluss gestorben oder erwerbgemindert geworden ist oder
3. der Bausparer nach Vertragsabschluss arbeitslos geworden ist und die Arbeitslosigkeit mindestens ein Jahr lang ununterbrochen bestanden hat und im Zeitpunkt der vorzeitigen Verfügung noch besteht.
Nur für vor dem 01.01.2009 abgeschlossene Verträge muss eine wohnwirtschaftliche Verwendung nicht nachgewiesen werden.
Bastel:
--- Zitat von: Rentenonkel am 18.11.2022 10:56 ---Neben den Zuschüssen vom Arbeitgeber können auch die staatlichen Zuschüsse interessant sein.
Bei Bausparen gibt es zum Beispiel die Wohnungsbauprämie. Dabei gelten allerdings Einkommensgrenzen, die jedoch vor kurzem angehoben worden sind. Als Alleinstehender kann man die Prämie erhalten, wenn man weniger als 35.000,- EUR, als Ehepaar weniger als 70.000,- EUR im Jahr zu versteuern hat. Das zu versteuernde Einkommen ist etwas anders als das Bruttoeinkommen. Es geht dabei um das zu versteuernde Einkommen aus dem Steuerbescheid.
Auch werden Kinderfreibeträge hier berücksichtigt. Die Prämie beträgt 10 % bei einer jährlich max. geförderten Sparleistung von 700 EUR (ledig) bzw. von 1400 EUR (verheiratet). Diese Prämie wird jährlich neu über die Bausparkasse beantragt und dabei kann man diese Prämie auch für vL Sparbeiträge beantragen, wenn man die Einkommensgrenzen im Rahmen der vL Förderung sprengt.
Allerdings muss am Ende der Bausparvertrag auch wohnwirtschaftlich verwendet werden. Man muss also davon ein Haus oder eine Wohnung kaufen, bauen, modernisieren oder umbauen. Für junge Menschen unter 25 gelten davon abweichen günstigere Regelungen.
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Man bekommt pro Jahr als Paar maximal 140€ Förderung. Wie soll das beim Immobilienerwerb helfen? Das sind doch Peanuts, wollen die einen verarschen?
BAT:
Und beim Kauf eines Haues mittlerer Art und Güte in Krefeld werden dann mal schnell 25.000 € Grunderwerbssteuer fällig für diese Paar. Läuft in der Vermögensbildung... ;D
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