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Vermögenswirksame Leistungen

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Verwaltungsbetriebswirt:

--- Zitat von: BAT am 11.11.2022 16:49 ---Hö? Beim größten Anbieter zahlt mein AG nur die VL, ich den Rest. Aber ist auch ein alter Vertrag...

Habe jetzt die Zahlung von mireingestellt, erste Auswirkungen der Krise, mal schauen, ob sie mich rauswerfen.

--- End quote ---
Aber der Betrag wird doch in einer Summe (VL+Eigenbeitrag) vom Arbeitgeber an den Anbieter überwiesen, oder?

BAT:
Nein, 5,60 € vom AG, fast die Aufstockung auf die vereinbarten 150 € von mir selbst. Schwäbisch Alt, Vertrag ist bestimmt von 2008 oder älter..

Zinc:
Hatte vor paar Jahren VL-Sparen bei der Degussa abgeschlossen. Durch einen Bonus am Laufzeitende von 10,0 % landet man bei etwas mehr als 3 Prozent Rendite pro Jahr, aber das ohne jegliches Risiko. Du weißt also schon bei Sparbeginn, welche Summe du am Ende bekommst. In Anbetracht der aktuellen Umstände kann ich damit leben, war damals aber auch eher unwissend. Heute würde ich mir auf jeden Fall, wenn es denn unbedingt über die VL laufen soll, "OSKAR" anschauen und mit den Vermögenswirksamen Leistungen in ETFs investieren. Dort hast du beispielsweise keine Mindestlaufzeit (7 Jahre Sperrfrist entfällt) und keine Grundgebühren. Du zahlst lediglich die regulären OSKAR-Gebühren.
Mittlerweile habe ich mir auch etwas Wissen angelesen und werde nach meiner Sperrfrist höchstwahrscheinlich das Konto bei der Degussa auflösen und selbständig über einen kostenlosen Broker wie Trade Republic etc. einen kostenlosen Sparplan auf einen Welt ETF anlegen.

Max Bommel:

--- Zitat von: Britta2 am 11.11.2022 17:21 ---Habe bei der BHW auch einen älteren Vertrag (und ärgere mich immer noch über meine Blödheit, allein wenn ich an deren jährlichen Abzug wegen Kontoführung denke) - ist auch seit Beginn Mindesteinzahlung monatlich 25 Euro.
Ist zwar längst auszahlungsbereit aber ich lasse noch weiterlaufen. Die schmeißen mich auch irgendwann raus.

--- End quote ---

Jährliche Kontoführungsgebühren in der Ansparphase sind rechtswidrig. Dazu gibt es ein aktuelles Urteil des BGH vom 15.11.2022. Ging sogar um die BHW...

Britta2:

--- Zitat von: Max Bommel am 16.11.2022 10:07 ---
Jährliche Kontoführungsgebühren in der Ansparphase sind rechtswidrig. Dazu gibt es ein aktuelles Urteil des BGH vom 15.11.2022. Ging sogar um die BHW...

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Sorry, hatte dazu gerade in anderem Unterforum angefragt.

Und soeben selbst die Antwort gefunden.

https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/banken/bausparen-bhw-bausparkasse-verzichtet-nach-bgh-urteil-auf-kontogebuehren-wettbewerber-zoegern-noch/28813428.html

Das Institut schafft die beanstandeten Gebühren nun zwar ab, will bislang gezahlte Gebühren aber nicht automatisch erstatten. „Kunden werden gebeten, sich mit konkreten Angaben zu ihrem Vertrag schriftlich an die BHW Bausparkasse zu wenden“, teilte eine Sprecherin des Instituts mit.

Unklar ist, für welchen Zeitraum Bausparer zu viel gezahlte Gebühren zurückverlangen können. Die Frage der Verjährung lasse sich nicht so leicht beantworten, teilte der Bundesgerichtshof mit. Zwar gelte für den Anspruch der Verbraucher auf Rückzahlung grundsätzlich eine Verjährungsfrist von drei Jahren.
Allerdings stellt sich jeweils im Einzelfall die Frage, wann die Verjährungsfrist in Gang gesetzt wurde, das heißt, ab wann die Verbraucher Kenntnis oder auf grober Fahrlässigkeit beruhende Unkenntnis von der Unwirksamkeit der Klausel hatten“, so das Karlsruher Gericht. Für diese Frage kämen verschiedene Zeitpunkte in Betracht. Der Bundesgerichtshof habe für diese Klausel aber bislang keine Entscheidung getroffen.

OT:  das aktuelle BGH-Urteil bezieht sich auf ein Urteil aus de Jahr 2017!

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