Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Vermögenswirksame Leistungen
Max Bommel:
Hier gibt es ein Musterschreiben.
https://www.finanztip.de/bausparvertrag/bearbeitungsgebuehren/
Sleyana:
--- Zitat von: Max Bommel am 16.11.2022 10:07 ---
--- Zitat von: Britta2 am 11.11.2022 17:21 ---Habe bei der BHW auch einen älteren Vertrag (und ärgere mich immer noch über meine Blödheit, allein wenn ich an deren jährlichen Abzug wegen Kontoführung denke) - ist auch seit Beginn Mindesteinzahlung monatlich 25 Euro.
Ist zwar längst auszahlungsbereit aber ich lasse noch weiterlaufen. Die schmeißen mich auch irgendwann raus.
--- End quote ---
Jährliche Kontoführungsgebühren in der Ansparphase sind rechtswidrig. Dazu gibt es ein aktuelles Urteil des BGH vom 15.11.2022. Ging sogar um die BHW...
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Und Depotgebühren? Ich würde eher in einem ETF investieren und gucken was passiert.
Kaiser80:
--- Zitat von: Max Bommel am 16.11.2022 10:07 ---
Jährliche Kontoführungsgebühren in der Ansparphase sind rechtswidrig. Dazu gibt es ein aktuelles Urteil des BGH vom 15.11.2022. Ging sogar um die BHW...
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Aha. Das hast du der Urteilsbegründung entnommen und kennst natürlich auch sämtliche Vertragskonstrukte der jeweiligen Anbieter?
Britta2:
--- Zitat von: Max Bommel am 17.11.2022 11:16 ---Hier gibt es ein Musterschreiben.
https://www.finanztip.de/bausparvertrag/bearbeitungsgebuehren/
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copy + paste aus diesem Artikel:
Hat Deine Bank die Servicepauschale nachträglich ohne Deine Zustimmung eingeführt, dann kannst Du Dein Geld zurückfordern.
Oder anders gesagt: stand die Gebühr bereits bei Vertragsabschluss in deren AGBs - wars das.
Andererseits - weiter gelesen: diese Gebühren wurden wohl doch erst nachträglich d.h. ab 2017 eingeführt.
Hier wiederum muss man aufpassen, denn es muss noch vor dem 31.12.2022 die Schlichtungsstelle angeschrieben werden. Und die BHW wiederum hütet sich zu antworten. Habe nachgeschaut - ich hatte denen bereits im Mai 2021 geschrieben und diesen Gebühren widersprochen. Kein einziges Mal kam eine Antwort und im online-BHW-Konto sind sämtliche vom Kunden an die BHW geschickten Nchrichten NICHT gelistet! Nur die Nachrichten der BHW an den Kunden kann man dort auch später noch abrufen! Ich habe also nur meine Screenshots vom Mai 2021 und Januar 2022 als Nachweis.
Kaiser80:
--- Zitat von: Sleyana am 17.11.2022 12:19 ---
Und Depotgebühren? Ich würde eher in einem ETF investieren und gucken was passiert.
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Da ein (verwaltetes) Depot etwas völlig anderes als ein BSpV ist und bei diesem völlig unterschiedliche Vertragliche Vereinbarungen bestehen ist das eher unwahrscheinlich
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