Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
TVÖD IT kennt sich jemand aus ?
Melman:
Ich habe nun folgendes gefunden ...
Entgeltgruppe 10
1. Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Hochschulbildung (z. B. in
der Fachrichtung Informatik) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige
Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen
entsprechende Tätigkeiten ausüben.
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 9b, deren Tätigkeit einen Gestaltungsspielraum erfordert, der über den Gestaltungsspielraum in Entgeltgruppe 8 hinausge
Also ist hier dringender Hochschulabschluss die vorraussetzung ? Oder wäre das sonst eine übertariflische bezahlung mit nur einer Ausbildung in der E10 ? Die Kollegen die zuvor da waren, wurden in der E10 bezahlt und hatten auch kein Studium, Personalabteilung beruft sich hier auf den alten TVÖD wo dies noch möglich war.
Danke euch :)
JesuisSVA:
Nein und nein. Wo siehst Du denn bei Fallgruppe 2 das Erfordernis eines Hochschulstudiums?
Melman:
--- Zitat von: JesuisSVA am 21.11.2022 14:45 ---Nein und nein. Wo siehst Du denn bei Fallgruppe 2 das Erfordernis eines Hochschulstudiums?
--- End quote ---
Nirgends, ich wollte mich nur absichern um nicht blöd vor den Personalern da zu stehen !
Danke euch , hat mir sehr geholfen.
TheHax0r:
--- Zitat von: WasDennNun am 21.11.2022 10:29 ---Beamte Dödel Personaler, der Beamten gedöns und Tarifgedöns nicht unterscheiden kann? Oder Dumm Dödel Personaler, der seinen Job nicht beherrscht?
--- End quote ---
Korrekt! Meistens sitzen genau diese Leute auf diesen Stellen... Sorry for OT!
Britta2:
ach Du liebe Sch... das hätte ich so krass nie für möglich gehalten. Die IT Admins bei uns in den Instituten müssen promoviert haben. Also verkaufen die sich alle deutlich unter Wert und das schon immer. Lachende Arbeitgeber.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version