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Stufe bei mehrfacher HG

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Albeles:
Ich hätte selber mal eine Frage und wäre für eine kleine Unterstützung dankbar.

Mein AG ändert wohl zum 2. Mal die Rechtsmeinung  zu meiner EG Eingruppierung. Leider verhagelt es mir jedes mal die Stufenlaufzeit. Bin in Stufe 2 eingestellt worden und immer nach einem Jahr fällt dem AG ein, "Mensch die Tätigkeit ist wohl eine EG höher als bisher eingestuft".
Andere Aufgaben wurden nie Übertragen, sondern seit dem ersten Tag mache ich dasselbe, was jetzt wohl zum 2. Mal zu einer HG führen soll.
Kann das nicht irgendwie anerkannt werden? Möchte ungern 4 Jahre in Stufe 2 festhängen. Oder bleibt nur die freiwillige Möglichkeit der Vorweggewährung?

LG Albeles 

WasDennNun:
Wenn du seit dem ersten Tag die selben auszuübenden Tätigkeiten hast und dein AG sich nun zweimal bzgl. seiner Rechtsmeinung der korrekten Eingruppierung korrigiert hat, dann bist du jetzt in der Stufe die sich aus deiner Einstellung ergibt.
Wenn du also vor 4 Jahren eingestellt wurdest und in Stufe 1 gestartet bist, dann bist du jetzt in Stufe 3 2. Jahr.

Denn es fand keine HG statt, sondern nur eine Korrektur der falschen Bezahlung.

Das solltest du dann einfordern und im Zweifel von einem Gericht klären lassen, wenn der AG da anderer Meinung ist.

Albeles:
Mir wurde leider nie wirklich mitgeteilt warum wir Höhergruppiert wurden, sondern das ist einfach passiert. Ein anderer Grund als das von mir ausgeführte, viel mir nicht ein.
Falls es eine Korrektur war, kommt doch bestimmt §37 ins Spiel und ich kann nur das Entgelt der letzten 6 Monate einfordern, oder?

WasDennNun:
Ja. Geld gibt es nur für die letzten 6 Monate ab Geltendmachung nachgezahlt.

Wie kommst du also darauf, dass ihr höhergruppiert wurdet? Es klingt doch so, als ob nur die Entgeltzahlung korrigiert wurde.

Albeles:
War wohl eine falsche Annahme meinerseits. Bin davon ausgegangen das es eine HG war, weil ich in eine höhere EG eingruppiert wurde. Beim ersten Mal wurde ein Änderungsvertrag gemacht in der die neue EG genannt wurde. Ist das in beiden Fällen nötig oder nur bei einer HG bzw. Korrektur? Soweit ich weiß muss der AN einer HG ja zustimmen, was ich durch den Änderungsvertrag ja getan habe. Muss ich der Korrektur auch zustimmen, was dann ja für eine HG sprechen würde. Ich werde mal versuchen da eine fundierte Aussage zu bekommen was es laut AG wirklich war.

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