Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Stufe bei mehrfacher HG
Organisator:
--- Zitat von: Albeles am 21.11.2022 14:38 ---War wohl eine falsche Annahme meinerseits. Bin davon ausgegangen das es eine HG war, weil ich in eine höhere EG eingruppiert wurde. Beim ersten Mal wurde ein Änderungsvertrag gemacht in der die neue EG genannt wurde. Ist das in beiden Fällen nötig oder nur bei einer HG bzw. Korrektur? Soweit ich weiß muss der AN einer HG ja zustimmen, was ich durch den Änderungsvertrag ja getan habe. Muss ich der Korrektur auch zustimmen, was dann ja für eine HG sprechen würde. Ich werde mal versuchen da eine fundierte Aussage zu bekommen was es laut AG wirklich war.
--- End quote ---
Wenn nie andere Tätigkeiten übertragen wurden, spricht das gegen eine Höhergruppierung, weil diese regelmäßig nur dann erfolgt, wenn höherwertige Tätigkeiten übertragen wurden. Klingt eher so wie von WDN beschrieben, ein Eingruppierungsirrtum der rückwirkend korrigiert wird.
Was mich jedoch irritiert ist der Änderungsvertrag. Wurden in diesem wirklich keine höherwertigen Tätigkeiten übertragen? Was schreibt denn der AG genau?
WasDennNun:
Und wenn es keine HG war sondern eine Korrektur, dann zählt die Stufenlaufzeit und Stufenentwicklung ab Zeitpunkt der Übertragung der Tätigkeit und nicht ab Feststellung des Fehlers.
Albeles:
Es soll in beiden Fällen eine HG sein und diese wird auch diesmal wieder mit einem Änderungsvertrag einhergehen.
Sprich ich unterschreibe das ich zu Tag x Höhergruppiert werde. Musste ich beim letzten Mal auch.
Kann ich nach der Unterschrift dann noch auf Korrektur pochen? Ich bin immer noch der Meinung ich bin seit Beginn an zu niedrig Eingruppiert gewesen, wenn sich ja meine Tätigkeit null geändert hat und ich keine anderen Aufgaben übertragen bekommen habe. Das Gehalt ist ja jetzt ausreichend, nur fängt meine Stufe wieder bei null an. Und ich bin der Meinung es waren nur Korrekturen der EG und meine Laufzeit hätte weitergehen müssen in der Stufe. Was für mich in wenigen Monaten mit einer höheren Stufe enden würde, so aber erst wieder nach Ablauf der neuen Stufenlaufzeit.
Isie:
Wenn dein Arbeitgeber darauf beharrt, dass es eine Höhergruppierung ist, bleibt dir nur der Weg zum Arbeitsgericht. Du solltest aber erst mal deinen Arbeitgeber darauf hinweisen, dass du seit .... in EG x eingruppiert bist und ihn schriftlich auffordern, dir das Entgelt zu zahlen.
Albeles:
--- Zitat von: Isie am 13.12.2022 11:43 ---Wenn dein Arbeitgeber darauf beharrt, dass es eine Höhergruppierung ist, bleibt dir nur der Weg zum Arbeitsgericht. Du solltest aber erst mal deinen Arbeitgeber darauf hinweisen, dass du seit .... in EG x eingruppiert bist und ihn schriftlich auffordern, dir das Entgelt zu zahlen.
--- End quote ---
Gibt es denn Vorschriften wann HG wird/darf/muss? z.B. Höherwertige Tätigkeit usw....? Mir wurde was von Mitteln im Haushalt erzählt, Planstellen usw. Wobei das doch nur auf Beamtenstellen zutrifft, oder? Mit Übertragung von Tätigkeiten ist man doch automatisch als TB in die Entsprechende EG eingruppiert, oder nicht?
Mir erschließt sich einfach nicht weshalb der AG von einer HG ausgeht bzw. welche Grundlage er dafür nimmt.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version