Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Stufe bei mehrfacher HG
SVAbackagain:
Eine Höhergruppierung ist die Eingruppierung (§ 12 TV-L) in eine höhere Entgeltgruppe (§ 17 Abs. 4 TV-L). Eingruppiert ist man, unabhängig von der Rechtsmeinung des Arbeitgebers.
WasDennNun:
--- Zitat von: Albeles am 13.12.2022 12:08 ---
Mir wurde was von Mitteln im Haushalt erzählt, Planstellen usw. Wobei das doch nur auf Beamtenstellen zutrifft, oder?
--- End quote ---
Tariflich Irrelevanter Personalergequatsche, die Beamten und Tarifgedöns durcheinanderbringen.
--- Zitat ---Mit Übertragung von Tätigkeiten ist man doch automatisch als TB in die Entsprechende EG eingruppiert, oder nicht?
--- End quote ---
Ja!
--- Zitat ---Mir erschließt sich einfach nicht weshalb der AG von einer HG ausgeht bzw. welche Grundlage er dafür nimmt.
--- End quote ---
Seine Frechheit und sein bestreben dich zu betrügen. Könnte eine Grundlage sein.
Seine Dummheit oder weil seine Personaler überfordert sind, eine andere.
Oder er denkt einfach, ups jetzt habe ich den erst erkannt, dass das höherwertige Tätigketien sind, da kann der TBler ja froh sein, dass ich ihn jetzt höhergruppiere.
Rückwirkend geht so was ja nicht.
Wenn du die Grundlagen dafür wissen willst, dann musst du halt den AG direkt fragen oder von Gericht befragen lassen.
Albeles:
Die letzten 6 Monate kännte ich mir ja schon noch holen. Was mich aber viel mehr stört, sind die nächsten 21 Monate, in denen mir ca 300€ Brutto durch die Lappen gehen, weil ein Stufenaufstieg ja in 3 Monaten anstehen würde.
Werde wohl mal was verschriftlichen müssen für den AG. Berufsrechtschutz hab ich ja.
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