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Direktionsrecht auch außerhalb der Entgeltgruppe

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Caprisonne:
Hallo liebes Forum,
ich soll plötzlich meinen Urlaub mit der Sekretärin absprechen, d.h. ich soll keinen Urlaub bewilligt bekommen, falls wir uns überschneiden sollten. Ich bin seit über 30 Jahren als MTA im Labor des Instituts angestellt und hatte nie etwas mit diesen Aufgaben zu tun oder musste meinen Urlaub mit dem des Sekretariats abstimmen. Zudem ist meine Entgeltgruppe höher, als die einer Sekretärin und meine Arbeitsplatzbeschreibung beinhaltet keine Tätigkeiten einer Sekretärin.
Ich habe es schon versucht direkt mit dem Chef (er hat es "angeordnet") zu klären aber er beruft sich auf sein Weisungsrecht.

Über eine Einschätzung der Lage wäre ich sehr dankbar.

Caprisonne

clarion:
Zu fein für Sekretärtätigkeiten, die auch nur gelegentlich vertretungsweise ausgeführt werden müssen?

Klartext: Dein Chef hat ein entsprechendes Weisungsrecht. Nur bei einer dauerhaften Übertragung  müsstest Du zustimmen.

Wahrscheinlich hast Du Dich mit Deiner Weigerung nicht gerade beliebt gemacht.

WasDennNun:
Dürfte was Zeitanteile angeht nicht eingruppierungsrelevant und dadurch durchaus im Rahmen des Direktionsrechts zu liegen.

Caprisonne:

--- Zitat ---Dürfte was Zeitanteile angeht nicht eingruppierungsrelevant und dadurch durchaus im Rahmen des Direktionsrechts zu liegen.
--- End quote ---

Es geht nicht um die Zeitanteile, es geht um die Urlaubssperre. Aber dann werde ich wohl doch mal mit dem Personalrat reden.
Danke trotzdem für die Rückmeldung.

Caprisonne:

--- Zitat ---Zu fein für Sekretärtätigkeiten, die auch nur gelegentlich vertretungsweise ausgeführt werden müssen?
--- End quote ---

Was für eine selten blöde Bemerkung. Aber nun gut, sind eben nicht alle in einem Forum sozial kompetent und können nicht einfach "nur" sachlich bleiben.  :-X

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