Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Übertragung weiterer Aufgaben abweichend v. Stellenbeschreibung
JesuisSVA:
Wo liegt eigentlich immer das Problem, einfach die Begriffe aus dem Tarifvertrag zu verwenden? Auch Mehrarbeit lässt sich so nicht anordnen, sie entsteht ebenso wie Überstunden aus Arbeitsstunden. Soweit eine Verpflichtung zur Leistung von Überstunden und/oder Mehrarbeit besteht, kann der Arbeitgeber im Rahmen seiner Ermessensausübung Arbeitsstunden anordnen, aus denen Überstunden oder Mehrarbeit werden. Wie jede Ermessensausübung im Arbeitsrecht unterliegt auch diese einer Billigkeitskontrolle und einer Interessenabwägung. Im jeweiligen konkreten Einzelfall wird er das also dürfen oder nicht dürfen.
WasDennNun:
--- Zitat von: JesuisSVA am 23.11.2022 13:34 ---Wo liegt eigentlich immer das Problem, einfach die Begriffe aus dem Tarifvertrag zu verwenden? Auch Mehrarbeit lässt sich so nicht anordnen, sie entsteht ebenso wie Überstunden aus Arbeitsstunden. Soweit eine Verpflichtung zur Leistung von Überstunden und/oder Mehrarbeit besteht, kann der Arbeitgeber im Rahmen seiner Ermessensausübung Arbeitsstunden anordnen, aus denen Überstunden oder Mehrarbeit werden. Wie jede Ermessensausübung im Arbeitsrecht unterliegt auch diese einer Billigkeitskontrolle und einer Interessenabwägung. Im jeweiligen konkreten Einzelfall wird er das also dürfen oder nicht dürfen.
--- End quote ---
Was ist denn der Begriff für die Arbeitsstunden die angeordnet werden, die über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus gehen (und dann Mehrarbeit bei TZ genannt werden [steht ja so im TV "Mehrarbeit sind die Arbeitsstunden..."] oder Überstunden werden bei VZ )
(Was ja viele als angeordnete Überstunden bezeichnen)
Der AN ist doch nur zu Überstunden und Mehrarbeit verpflichtet. Wie ich von dir jedoch hörte, können Überstunden und Mehrarbeit so nicht angeordnet werden.
Bin deswegen etwas irritiert oder gar verwirrt.
JesuisSVA:
Ich verstehe die Irritation und Verwirrung nicht. Schließlich war die Absicht der Tarifpartner nicht nur, dass der Arbeitnehmer auf Anordnung Arbeitsstunden leisten muss, sondern auch, dass er dulden muss, dass daraus Überstunden oder Mehrarbeit werden.
WasDennNun:
--- Zitat von: JesuisSVA am 23.11.2022 20:11 ---Ich verstehe die Irritation und Verwirrung nicht. Schließlich war die Absicht der Tarifpartner nicht nur, dass der Arbeitnehmer auf Anordnung Arbeitsstunden leisten muss, sondern auch, dass er dulden muss, dass daraus Überstunden oder Mehrarbeit werden.
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Also was ist den jetzt der Begriff für diese Art von Arbeitsstunden?
Überstunden heissen sie nicht, Mehrarbeit auch nicht, wenn ich dich richtig verstanden haben.
Und wo steht eigentlich, dass ich auf Anordnung Arbeitsstunden leisten muss, die über die vertraglich geschuldet Zeit hinaus geht?
Ich bin ja zu Überstunden und zur Mehrarbeit verpflichtet, aber die können ja nicht angeordnet werden, wenn ich dich richtig verstanden habe.
JesuisSVA:
Es sind Arbeitsstunden.
Und Deine Verpflichtung, diese zu leisten, ergibt sich, wie ich bereits eindeutig ausgeführt habe, aus der Verpflichtung, Mehrarbeit und Überstunden leisten zu müssen.
--- Zitat von: JesuisSVA am 23.11.2022 20:11 ---Schließlich war die Absicht der Tarifpartner nicht nur, dass der Arbeitnehmer auf Anordnung Arbeitsstunden leisten muss, sondern auch, dass er dulden muss, dass daraus Überstunden oder Mehrarbeit werden.
--- End quote ---
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