Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Übertragung weiterer Aufgaben abweichend v. Stellenbeschreibung

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Kat:

--- Zitat von: JesuisSVA am 23.11.2022 08:23 ---Sofern es sich nicht um eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung handelt, kann der Arbeitgeber dies im Rahmen seines Direktionsrechts anweisen. Ob die genannte Führungsebene dies darf, kann nicht beurteilt werden, da der Arbeitgeber sich intern organisieren darf, wie er lustig ist. Spätestens am Tage des Wirksamwerdens der Änderung hat der Arbeitgeber diese nach § 3 NachwG schriftlich mitzuteilen. Eine Mehrbelastung ist nicht zu erkennen. Arbeitnehmer sind zur Arbeitsleistung mittlerer Art und Güte im vereinbarten zeitlichen Rahmen verpflichtet. Ob irgendwelche Fallzahlen steigen, ist dafür irrelevant. Es steigt dann lediglich die Zahl der Fälle, die liegenbleiben.

--- End quote ---

Ist der Sachgebietsleiter Arbeitgeber? Meistens dürfen direkte Vorgesetzte ja keine Aufgaben dauerhaft übertragen sondern allenfalls Einzelaufgaben vergeben, die nicht eingruppierungsrelevant sind.

JesuisSVA:

--- Zitat von: JesuisSVA am 23.11.2022 08:23 ---Sofern es sich nicht um eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung handelt, kann der Arbeitgeber dies im Rahmen seines Direktionsrechts anweisen. Ob die genannte Führungsebene dies darf, kann nicht beurteilt werden, da der Arbeitgeber sich intern organisieren darf, wie er lustig ist. Spätestens am Tage des Wirksamwerdens der Änderung hat der Arbeitgeber diese nach § 3 NachwG schriftlich mitzuteilen. Eine Mehrbelastung ist nicht zu erkennen. Arbeitnehmer sind zur Arbeitsleistung mittlerer Art und Güte im vereinbarten zeitlichen Rahmen verpflichtet. Ob irgendwelche Fallzahlen steigen, ist dafür irrelevant. Es steigt dann lediglich die Zahl der Fälle, die liegenbleiben.

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Kaiser80:

--- Zitat von: Kat am 23.11.2022 09:31 ---
--- Zitat von: JesuisSVA am 23.11.2022 08:23 ---Ob die genannte Führungsebene dies darf, kann nicht beurteilt werden, da der Arbeitgeber sich intern organisieren darf, wie er lustig ist.

--- End quote ---

Ist der Sachgebietsleiter Arbeitgeber? Meistens dürfen direkte Vorgesetzte ja keine Aufgaben dauerhaft übertragen sondern allenfalls Einzelaufgaben vergeben, die nicht eingruppierungsrelevant sind.

--- End quote ---
Ich hab's dir nochmal hervorgehoben.
Edit: Der Zitierte war schneller...

Turnhose:
Vielen lieben Dank für die sehr schnellen Antworten. Dann müssen wir wohl die Kröte schlucken und andere Vorgänge liegen lassen...Überstunden wurden nicht angeordnet. An der Eingruppierung dürfte sich wahrscheinlich nichts ändern.

WasDennNun:

--- Zitat von: WasDennNun am 23.11.2022 08:27 ---Eine Mehrbelastung kann doch nur entstehen, wenn der AG Mehrarbeit anordnet, die dann zu Überstunden werden und entsprechend abgegolten werden müssen.

btw: Kann ein AG eigentlich dauerhaft Mehrarbeit anordnen, also aus einer 39h Woche dauerhaft eine 44h Woche (bei entsprechender Bezahlung natürlich) anordnen?

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--- Zitat von: JesuisSVA am 23.11.2022 08:31 ---Mehrarbeit kann nur bei TZ-Beschäftigten anfallen.

--- End quote ---

Ok zweiter Versuch:

Eine Mehrbelastung kann doch nur entstehen, wenn der AG Arbeitszeit anordnet, die mehr als die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten für die Woche dienstplanmäßig bzw. betriebsüblich festgesetzten Arbeitsstunden hinausgehen, und die dann zu Überstunden werden, nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen werden, und entsprechend abgegolten werden müssen.

btw: Kann ein AG eigentlich dauerhaft solche Zeiten anordnen, also aus einer 39h Woche dauerhaft eine 44h Woche (bei entsprechender Bezahlung natürlich) anordnen?

Und kann er dauerhaft Mehrarbeit anordnen?

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