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[BW] PKV nach Anpassung Beihilfe

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Poincare:

--- Zitat von: BSLehrerBW am 29.11.2022 14:03 ---Hallo zusammen,

im Zuge der Neuregelung des 70 / 30 Satzes ab 1.1.23 habe ich eine Nachfrage.

Ich wurde 2013 in BW verbeamtet und bin - trotz dreier Kinder - mit 50 / 50 eingestuft worden. Einen Widerspruch gegen diese Regelung habe ich über den BLV vor einigen Jahren eingereicht. Ist ja super, dass das ab 1.1.23 nun angepasst ist.

Zu meiner Frage: Hat jemand eine Info darüber, ob die "zu viel" bezahlten Beiträge zurückerstattet werden? Bei mir müssten das monatlich ca. 200,- Euro sein, x 12 Monate x 8 Jahre.... da kommt ganz schön was zusammen.

Grüße und Danke

--- End quote ---

Es sind alle Änderungen im Gesetz öffentlich. Du hast nichts zu viel bezahlt, denn deine Beihilfe wird erst zum 1.1.23 angepasst. Davor hattest und hast du 50% und warst entsprechend in der PKV. So ist die Haltung des Gesetzgebers.

Bei 200 Euro Ersparnis müsste der PKV-Beitrag für dich selbst (ohne Kinder) deutlich über 500 Euro liegen.

BSLehrerBW:
Okey, Danke für die schnelle Info!

Gruß und Danke

Drehleiterkutscher:
Mal ganz allgemein gesprochen: eine Rückwirkung will ich mir bei der Beihilfe / PKV gar nicht vorstellen. Denn man müsste dann ja auch jede eingereichte Rechnung entsprechend rückwirkend abrechnen - das wäre ja seitens der PKV mehr als rechtens.

Poincare:

--- Zitat von: Drehleiterkutscher am 29.11.2022 20:12 ---Mal ganz allgemein gesprochen: eine Rückwirkung will ich mir bei der Beihilfe / PKV gar nicht vorstellen. Denn man müsste dann ja auch jede eingereichte Rechnung entsprechend rückwirkend abrechnen - das wäre ja seitens der PKV mehr als rechtens.

--- End quote ---

Ich würde eher sagen, mit der PKV hat man einen Vertrag, und der wurde eingehalten. Bei einem nachträglich geänderten Beihilfesatz müsste die ja nichts ändern. Denn der Vertrag wird zwar auf Basis des Beihilfebemessungssatzes geschlossen, aber ist ja dann unabhängig (ich könnte ja Sachen auch bei der PKV einreichen und nicht bei der Beihilfe).
Ob das Land es hinkriegen würde, dann irgendwas von den Kosten zu erstatten (Beiträge der PKV z.B., das könnte man noch rechnen und würde die PKV nicht beeinflussen), steht auf einem anderen Blatt.
Aber die Kostendämpfungspauschale, die hätten sie rückwirkend abschaffen und Geld zurückgeben können. Entfaltet aber keine so richtige Pressewirkung.

mm8:
Guten Abend zusammen.

Folgende Situation.

Ich (Mitte 30) muss mich zum 01.07.2023 krankenversichern in Baden Württemberg. Momentan beziehe ich noch freie Heilfürsorge. Da ab 2023 in BaWü auch die GKV zu 50% "übernommen" wird, kommt diese ernsthaft für mich in Frage, oder?

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