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[BW] PKV nach Anpassung Beihilfe
Archivsekretärin:
Ihr bekommnt eben ja nur einen pauschalen Betrag (max. 3XX,XX€) pro Monat. Rechnungen bekommt ihr aber ja trotzdem. Wenn ihr jetzt also im Krankenhaus liegt, bekommt ihr dafür als PKVler eine Rechung nach Hause geschickt. Die Hälfte erstattet die PKV, die andere eben nicht mehr die Beihilfe, weil ihr pro Monat dafür einen Fixbetrag bekommt. Wie gesagt, bei einer schweren Erkrankung kann es dann sein, dass der den ihr monatlich als pauschale Beihilfe bekommt, nicht mal im Entferntesten abdeckt.
Ein GKVler bekommt ja gar keine Rechnungen.
Poincare:
--- Zitat von: Archivsekretärin am 28.11.2022 14:37 ---Ihr bekommnt eben ja nur einen pauschalen Betrag (max. 3XX,XX€) pro Monat. Rechnungen bekommt ihr aber ja trotzdem. Wenn ihr jetzt also im Krankenhaus liegt, bekommt ihr dafür als PKVler eine Rechung nach Hause geschickt. Die Hälfte erstattet die PKV, die andere eben nicht mehr die Beihilfe, weil ihr pro Monat dafür einen Fixbetrag bekommt. Wie gesagt, bei einer schweren Erkrankung kann es dann sein, dass der den ihr monatlich als pauschale Beihilfe bekommt, nicht mal im Entferntesten abdeckt.
Ein GKVler bekommt ja gar keine Rechnungen.
--- End quote ---
Es geht hier um eine Vollkostenversicherung in der PKV. Die Beihilfe erstattet dir den halben Beitrag (eher etwas weniger) auf dein Konto. Du bezahlst den vollen Beitrag an die PKV. Du reichst die Rechnung bei der PKV ein. Die PKV übernimmt 100% und erstattet dir die Kosten.
Archivsekretärin:
Danke, jetzt hab ichs verstanden. Ich werd bei mir trotzdem alles belassen, wie es ist
Poincare:
--- Zitat von: Archivsekretärin am 28.11.2022 15:16 ---Danke, jetzt hab ichs verstanden. Ich werd bei mir trotzdem alles belassen, wie es ist
--- End quote ---
Ja ich auch. Ich denke ich würde in die GKV wechseln, wenn ich könnte, aber das ist nicht vorgesehen, und bei meiner Verbeamtung war es noch zu teuer. Vollkosten PKV ist nicht realistisch, vor allem nicht mit meinem Einstiegsalter und den Kindern.
BSLehrerBW:
Hallo zusammen,
im Zuge der Neuregelung des 70 / 30 Satzes ab 1.1.23 habe ich eine Nachfrage.
Ich wurde 2013 in BW verbeamtet und bin - trotz dreier Kinder - mit 50 / 50 eingestuft worden. Einen Widerspruch gegen diese Regelung habe ich über den BLV vor einigen Jahren eingereicht. Ist ja super, dass das ab 1.1.23 nun angepasst ist.
Zu meiner Frage: Hat jemand eine Info darüber, ob die "zu viel" bezahlten Beiträge zurückerstattet werden? Bei mir müssten das monatlich ca. 200,- Euro sein, x 12 Monate x 8 Jahre.... da kommt ganz schön was zusammen.
Grüße und Danke
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