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elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - wie läuft es bei euch ab?
Kat:
Jau, und wenn es nicht klappt, bekomme ich die Kündigugn wegen unentschuldigtem Fehlen. Oder wurde das Gesetz geändert, daß der AN keine AU mehr vorlegen muß und dass es kein Kündigungsgrund mehr ist, wenn er das nicht tut?
JesuisSVA:
Die AU wird ab dem 01.01.2023 bei GKV-Versicherten durch die eAU ersetzt. Das sollte man wissen, wenn man sich an der Diskussion beteiligt.
DiVO:
--- Zitat von: Schmitti am 29.11.2022 08:08 ---
--- Zitat von: was_guckst_du am 28.11.2022 08:35 ---wie diese dort vom AG abgerufen werden, ist letztendlich sein Problem...
--- End quote ---
Da scheint es durchaus wieder einige AG zu geben, die bislang noch nicht mitbekommen haben, dass der 1.1.23 gar nicht mehr x Jahre weit entfernt ist. Es dürfte nicht mehr lange dauern, bis hier die ersten Fragestellungen auftauchen, ob der AG die AU trotzdem weiter in Papierform verlangen darf.
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Und was genau will der AG in Papierform verlangen? Mein bisheriger Kenntnisstand ist, dass der Versicherte nur dann einen Ersatzzettel erhält, wenn der elektronische an just diesem Tag nicht funktioniert oder der Vertragsarzt noch nicht an das System angeschlossen ist.
Ansonsten erhält der Versicherte einen Zettel, analog zur 1. Seite der bisherigen AU, für sich selbst als Nachweis. Auf diesem Zettel stehen aber Daten wie Diagnose, die der AG nicht wissen darf.
patrick0815:
Von Seiten der Personalabteilung ist bei uns alles geregelt. Die Info für die Beschäftigten fehlt allerdings noch.
Zumindest zum Verfahren. Personalrat weiß jedoch schon bescheid.
Es wird so sein:
Man geht zum Arzt und wird krankgeschrieben. Dort erhält man eine Ausfertigung für sich selbst mit der Diagnose in Papierform.
Der Arzt übermittelt die Krankmeldung elektronisch an die GKV.
Bei der Krankmeldung auf der Arbeit muss man nun mitteilen, dass man krankgeschrieben wurde (ggfs. kurzfristiger GKV Wechsel mitteilen). Am nächsten Tag kann der Arbeitgeber die Krankmeldung bei der GKV abrufen.
Der Arbeitgeber sieht nur die Krankmeldung, jedoch nicht welcher Arzt diese ausgestellt hat.
Bei Folgebescheinigungen muss nun jedes Mal der Arbeitgeber erneut informiert werden, damit dieser überhaupt den Krankenschein abruft. Früher konnte man einfach die Folgebescheinigung per Post senden ohne den Arbeitgeber anzurufen.
Kat:
Vorausgesetzt, das klappt technisch alles so. Die Erfahrung sagt was anderes.
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