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Jahressonderzahlung/Altersteilzeit

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Britta2:
Immer wieder "schön" zu erfahren, welche Infos einem nicht selbstverständlich aus der Personalverwaltung mitgeteilt werden. Selbst wenn man man die Mittagpausen zusammen verbringt. Es geht also nicht nur uns so.
JEDER, der einen ÖD-Vertrag unterschreibt, hat also für sich selbst permanent das Rad neu zu erfinden oder wird mit Pokerface über den Tisch gezogen ...

Oberacher:
Altersteilzeit Blockmodell: Eine Auszahlung der Jahressonderzahlung an Beschäftigte, die vor dem Zeitpunkt der Fälligkeit der JSZ im November in die Freistellungsphase der Altersteilzeit eintreten, findet nicht statt, auch nicht anteilig. (Quelle KAV Bayern - A9/2019)

Heisst in diesem Fall, die JSZ wird noch ausgezahlt. Die Personalabteilung, in diesem Fall ich, habe einen Fehler gemacht, der korrigiert wird.

Nach Rücksprache mit dem KAV steht die JSZ in diesem Fall zu. Mea culpa.

Zu Britta: Grundlage für das Arbeitsverhältnis sind die ausgehandelten TV´s die jedem Mitarbeiter genauso zur Verfügung stehen, wie dem AG. Was teilt man mit und was nicht. Hat nichts mit Pokerface zu tun. Ich persönlich habe nichts davon, ob ich jetzt auszahle oder nicht. Und auf Anfragen der MA werde ich immer so gut als mir möglich antworten. Man lernt nie aus.

Amunsen:

--- Zitat von: Britta2 am 28.11.2022 11:48 ---Immer wieder "schön" zu erfahren, welche Infos einem nicht selbstverständlich aus der Personalverwaltung mitgeteilt werden. Selbst wenn man man die Mittagpausen zusammen verbringt. Es geht also nicht nur uns so.
JEDER, der einen ÖD-Vertrag unterschreibt, hat also für sich selbst permanent das Rad neu zu erfinden oder wird mit Pokerface über den Tisch gezogen ...

--- End quote ---
Ja traurig, da hast du vollkommen recht und triffst den Nagel auf den Kopf. Immer erst auf Druck und Nachfrage....

JesuisSVA:
Seit wann gehört der Unterhalt einer arbeitsrechtlichen Beratungsstelle für die eigenen Mitarbeiter zu den Aufgaben des Arbeitgebers?

Amunsen:

--- Zitat von: Oberacher am 28.11.2022 11:57 ---Altersteilzeit Blockmodell: Eine Auszahlung der Jahressonderzahlung an Beschäftigte, die vor dem Zeitpunkt der Fälligkeit der JSZ im November in die Freistellungsphase der Altersteilzeit eintreten, findet nicht statt, auch nicht anteilig. (Quelle KAV Bayern - A9/2019)

Heisst in diesem Fall, die JSZ wird noch ausgezahlt. Die Personalabteilung, in diesem Fall ich, habe einen Fehler gemacht, der korrigiert wird.

Nach Rücksprache mit dem KAV steht die JSZ in diesem Fall zu. Mea culpa.

Zu Britta: Grundlage für das Arbeitsverhältnis sind die ausgehandelten TV´s die jedem Mitarbeiter genauso zur Verfügung stehen, wie dem AG. Was teilt man mit und was nicht. Hat nichts mit Pokerface zu tun. Ich persönlich habe nichts davon, ob ich jetzt auszahle oder nicht. Und auf Anfragen der MA werde ich immer so gut als mir möglich antworten. Man lernt nie aus.

--- End quote ---

Gott sei Dank gibt es ja so tolle Foren wie hier wo man sich schnell und fachliche Meinungen ziehen kann. Gell' ;)

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