Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Jahressonderzahlung/Altersteilzeit
Amunsen:
--- Zitat von: JesuisSVA am 28.11.2022 13:06 ---Seit wann gehört der Unterhalt einer arbeitsrechtlichen Beratungsstelle für die eigenen Mitarbeiter zu den Aufgaben des Arbeitgebers?
--- End quote ---
Früher nannte man dies "Fürsorgepflicht des Arbeitgebers" und ja ich weiß, dies ist Vokabular dass es so nicht mehr gibt und auch nicht mehr gewollt ist.
JesuisSVA:
Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gibt es noch immer. Sie hat nichts und hatte nie etwas mit dem Gegenstand der Diskussion zu tun. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind Vertragspartner auf Augenhöhe.
Oberacher:
--- Zitat von: Amunsen ---Gott sei Dank gibt es ja so tolle Foren wie hier wo man sich schnell und fachliche Meinungen ziehen kann. Gell' ;)
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Hier war wohl bisher, ausser meiner Antwort, keine Richtige dabei. Demnach hätte das Forum nicht weitergeholfen. Und klar informiere ich mich auch ausserhalb der normalen Kanäle wie KAV und Fachliteratur. Das gehört zur Fürsorgeplficht gegenüber meinen Kollegen, deren Abrechnungen ich erstelle.
Amunsen:
--- Zitat von: JesuisSVA am 28.11.2022 13:15 ---Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gibt es noch immer. Sie hat nichts und hatte nie etwas mit dem Gegenstand der Diskussion zu tun. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind Vertragspartner auf Augenhöhe.
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Schön wär's, das mag mancherorts so sein und sollte Standard sein, die Praxis sieht meist leider anders aus, es kommt eben darauf an wie man es erwischt - nicht mehr und nicht weniger!
JesuisSVA:
Was sieht in der Praxis anders aus?
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