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Betriebsausflug / Budget

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Saddy:
Wir reden von einer Person die defintiv kein Bowling spielen kann, sonst würde ich nicht fragen. Durch die Mehrheit wurde eben das Restaurant gewählt und nicht das Bowling. Ich sehe schon das ich hier wohl kaum auf sachlichen Austausch hoffen kann :) Thema beendet.

JesuisSVA:
Der Austausch war sachlich. Dir gefällt nur das Ergebnis nicht.

WasDennNun:

--- Zitat von: Saddy am 28.11.2022 13:09 ---Wir reden von einer Person die defintiv kein Bowling spielen kann, sonst würde ich nicht fragen. Durch die Mehrheit wurde eben das Restaurant gewählt und nicht das Bowling. Ich sehe schon das ich hier wohl kaum auf sachlichen Austausch hoffen kann :) Thema beendet.

--- End quote ---
Die Sachlich Herausgearbeiteten Ergebnisse sind doch die:
Der AG kann nach belieben das Geld verteilen.
Der AG kann nach belieben sich aussuchen, wer das Organisiert und wer über die Verteilung entscheidet.
Wenn einzelnen AN nicht mit Entscheidungen dieser Orga Truppe, die im Auftrag des AGs handelt, einverstanden sind, dann können sie den AG darüber in Kenntnis setzen und hoffen, dass er ihr Anliegen berücksichtigt und sein ORGA Team zurückpfeift.
Also was fehlt dir jetzt an sachlichen Informationen?

Organisator:

--- Zitat von: JesuisSVA am 28.11.2022 12:37 ---Wie bereits ausgeführt, ist es dem Arbeitgeber überlassen, wie er einen Betriebsausflug bezuschusst.

--- End quote ---

Hättest Du eine Idee, wie ein Haushälter darauf kommen kann, dass dafür aus rechtlicher Sicht keine Beträge zur Verfügung gestellt werden dürfen, bzw. eine Entgegnung, warum es eben doch so möglich ist?

JesuisSVA:
Dazu bräuchte ich ja Kenntnis im Haushaltsrecht aller sechzehn Länder. Ich könnte mir höchstens vorstellen, dass die Ausgabe keinem bestehenden Titel zugeordnet werden kann, weil dessen Zweckbestimmung zu konkret ist.

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