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[BW] Einführung pauschale Beihilfe -Wechsel PKV-Tarif

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Diana88:

--- Zitat von: bigbroen am 01.12.2022 10:01 ---In dem oben genannten Text steht:
Sofern für die Inanspruchnahme von Wahlleistungen im
Krankenhaus der monatliche Beitrag von 22 € bezahlt wird,
kann die Wahlleistungserklärung widerrufen werden, da bei der
pauschalen Beihilfe der Anspruch auf Wahlleistungen entfällt".

Heißt  Widerrufen dann Rückabwicklung mit entsprechende Rückzahlungen von Beiträgen?

--- End quote ---

So steht  im Merkblatt des Landes BW:
"Aufwendungen für Wahlleistungen im Krankenhaus sind mit der Inanspruchnahme der pauschalen Bei-
hilfe nicht beihilfefähig. Dies gilt auch dann, wenn eine Erklärung zum Beihilfeanspruch auf Wahlleistun-
gen im Krankenhaus und zur Zahlung des Beihilfebeitrags in Höhe von 22 Euro abgegeben wird oder
bereits abgegeben wurde; diese Erklärung wird mit dem Antrag auf pauschale Beihilfe unwirksam. Ein
eventuell bereits einbehaltener Beihilfebeitrag wird dann erstattet."

Poincare:

--- Zitat von: Diana88 am 01.12.2022 10:32 ---
--- Zitat von: bigbroen am 01.12.2022 10:01 ---In dem oben genannten Text steht:
Sofern für die Inanspruchnahme von Wahlleistungen im
Krankenhaus der monatliche Beitrag von 22 € bezahlt wird,
kann die Wahlleistungserklärung widerrufen werden, da bei der
pauschalen Beihilfe der Anspruch auf Wahlleistungen entfällt".

Heißt  Widerrufen dann Rückabwicklung mit entsprechende Rückzahlungen von Beiträgen?

--- End quote ---

So steht  im Merkblatt des Landes BW:
"Aufwendungen für Wahlleistungen im Krankenhaus sind mit der Inanspruchnahme der pauschalen Bei-
hilfe nicht beihilfefähig. Dies gilt auch dann, wenn eine Erklärung zum Beihilfeanspruch auf Wahlleistun-
gen im Krankenhaus und zur Zahlung des Beihilfebeitrags in Höhe von 22 Euro abgegeben wird oder
bereits abgegeben wurde; diese Erklärung wird mit dem Antrag auf pauschale Beihilfe unwirksam. Ein
eventuell bereits einbehaltener Beihilfebeitrag wird dann erstattet."

--- End quote ---
Da geht es ja aber darum, wenn es überlappt, also maximal um die ersten Monate. Nicht um eine Rückerstattung des insgesamt bisher bezahlten?

bigbroen:
Nur Mal so angedacht:
Selbst und eigene Kinder voll PKV.
Dann zusätzlich kurzfristig Minijob 451 Euro. Da nicht Beihilfen berechtigt Pflicht zur gkv. Beitrag wird jetzt aber nur:
Beim beitragspflichtigen Einkommen  sind Waisenrenten - sowie Witwenbezüge, Pensionen und Beamtenbezüge nicht mitgerechnet.
Also nur gkv auf 450euro.
Kinder wird jetzt spannend wenn PKV gekündigt oder nicht mehr gezahlt wird.
Geht das? Wäre natürlich noch besser gleich beim Antrag auf pauschale Beihilfe mit minijob  in GKV zu wechseln.


 

Poincare:

--- Zitat von: bigbroen am 01.12.2022 11:17 ---Nur Mal so angedacht:
Selbst und eigene Kinder voll PKV.
Dann zusätzlich kurzfristig Minijob 451 Euro. Da nicht Beihilfen berechtigt Pflicht zur gkv. Beitrag wird jetzt aber nur:
Beim beitragspflichtigen Einkommen  sind Waisenrenten - sowie Witwenbezüge, Pensionen und Beamtenbezüge nicht mitgerechnet.
Also nur gkv auf 450euro.
Kinder wird jetzt spannend wenn PKV gekündigt oder nicht mehr gezahlt wird.
Geht das? Wäre natürlich noch besser gleich beim Antrag auf pauschale Beihilfe mit minijob  in GKV zu wechseln.

--- End quote ---

Minijob Grenze ist jetzt 520 Euro. Wenn es dir genehmigt wird, für 521 Euro nebenher zu arbeiten, zahlst du soweit ich weiß Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung, bleibst aber versicherungspflichtfrei in der Kranken- und damit auch in der Pflegeversicherung.

Diana88:

--- Zitat von: Poincare am 01.12.2022 10:39 ---
--- Zitat von: Diana88 am 01.12.2022 10:32 ---
--- Zitat von: bigbroen am 01.12.2022 10:01 ---In dem oben genannten Text steht:
Sofern für die Inanspruchnahme von Wahlleistungen im
Krankenhaus der monatliche Beitrag von 22 € bezahlt wird,
kann die Wahlleistungserklärung widerrufen werden, da bei der
pauschalen Beihilfe der Anspruch auf Wahlleistungen entfällt".

Heißt  Widerrufen dann Rückabwicklung mit entsprechende Rückzahlungen von Beiträgen?

--- End quote ---

So steht  im Merkblatt des Landes BW:
"Aufwendungen für Wahlleistungen im Krankenhaus sind mit der Inanspruchnahme der pauschalen Bei-
hilfe nicht beihilfefähig. Dies gilt auch dann, wenn eine Erklärung zum Beihilfeanspruch auf Wahlleistun-
gen im Krankenhaus und zur Zahlung des Beihilfebeitrags in Höhe von 22 Euro abgegeben wird oder
bereits abgegeben wurde; diese Erklärung wird mit dem Antrag auf pauschale Beihilfe unwirksam. Ein
eventuell bereits einbehaltener Beihilfebeitrag wird dann erstattet."

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Da geht es ja aber darum, wenn es überlappt, also maximal um die ersten Monate. Nicht um eine Rückerstattung des insgesamt bisher bezahlten?

--- End quote ---

Ist nicht ganz eindeutig, aber ich denke nicht, dass es eine Rückzahlung des bisher bezahlten Geldes gibt.

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