Wo hätte er geschrieben, dass die Abschlüsse „gleichwertig“ sind? Er schrieb was von „derselben Stufe“ und je nach dem was man als Maßstab (Stufe) heranzieht, kann das schon stimmen. „Gleichwertig“ deswegen natürlich nicht. Gemeint wird wohl tatsächlich die tariflich unbeachtliche DQR/EQR-Stufe sein.
Übrigens ist die Argumentation, dass weil der Meister/Techniker zur Aufnahme eines Bachelorstudiums berechtigt, dadurch automatisch „schlechter“, „weniger wert“ - oder was auch immer - ist, auch Unsinn. Umgekehrt berechtigt ein Bachelorabschluss auch nicht zur Aufnahme einer Technikerweiterbildung - ist der Bachelor deswegen jetzt schlechter? Ich denke es wird deutlich, dass die Zugangsvoraussetzungen nichtssagend sind. Mit einer Berufsausbildung und etwas Berufserfahrung kommt auch ein semi-talentierter Hauptschüler zum Bachelorstudium.