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Tarifverhandlungen - Wunschvorstellungen vs. Realität

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Matti101:

--- Zitat von: SVAbackagain am 28.12.2022 17:06 ---Du kannst Dir Deinen Arbeitszeitbetrug schön reden, wie Du willst, es ändert sich nichts. Es handelt sich um verachtenswerte Charakterlosigkeit, der Versuch, sie sich schön zu reden oder anderswie exkulpieren zu wollen, unterstreicht das sogar nur noch. Dazu aufzurufen, untergräbt unsere auf Vertragserfüllung basierende Zivilrechtsordnung auf höchst widerwärtige Art und Weise.

--- End quote ---

Das ist keine Antwort auf meine Frage. Worin besteht der Vertragsbruch bei Attestierung einer AU? Na...?

Matti101:

--- Zitat von: SVAbackagain am 28.12.2022 17:14 ---Welche Relevanz hätte eine solche Dienstvereinbarung beim von Dir propagierten Arbeitszeitbetrug? Also jenseits des Unstandes, dass Du sie heimtückisch und niederträchtig ausnützt?

--- End quote ---

....auch hier liegst Du wieder Mal daneben. Wo liegt der Vertragsbruch bei einer Krankmeldung ohne Attest, wenn sie der Dienstvorgesetzte auf Grund einer Dienstvereinbarung genehmigt? Na bitte...?

SVAbackagain:
Wer hätte behauptet, die Attestierung einer AU sei Vertragsbruch? Und ich liege in keiner Weise daneben. Es kommt nicht darauf an, ob Du in Verabredung mit oder Täuschung Deines Vorgesetzten oder Arztes Dir eine Bescheinigung oder Erlaubnis erschleichst. Es kommt darauf an, dass Du nicht AU bist und Dir die Entgeltfortzahlung erschleichst. Und ob Dir das nachgewiesen werden kann oder Du Dir das anderweitig schönredest, ändert nichts an der Widerwärtigkeit und verachtenswerten Charakterlosigkeit. Ebenso, wenn Du nicht die Leistung mittlerer Art und Güte erbringst.

xap:
Schnarch.

Matti101:

--- Zitat von: SVAbackagain am 28.12.2022 17:23 ---Wer hätte behauptet, die Attestierung einer AU sei Vertragsbruch? Und ich liege in keiner Weise daneben. Es kommt nicht darauf an, ob Du in Verabredung mit oder Täuschung Deines Vorgesetzten oder Arztes Dir eine Bescheinigung oder Erlaubnis erschleichst. Es kommt darauf an, dass Du nicht AU bist und Dir die Entgeltfortzahlung erschleichst. Und ob Dir das nachgewiesen werden kann oder Du Dir das anderweitig schönredest, ändert nichts an der Widerwärtigkeit und verachtenswerten Charakterlosigkeit. Ebenso, wenn Du nicht die Leistung mittlerer Art und Güte erbringst.

--- End quote ---

...leider liegst Du auch mit dieser Argumentation völlig daneben. Der Dienstvorgesetzte hat bei Zweifeln einer attestierten AU die Möglichkeit, eine amtsärztlichen Untersuchung einzuleiten. Ebenso ist der Dienstvorgesetzte bei einer Krankmeldung ohne Attest nicht verpflichtet, dem zuzustimmen...es ist eine Kannregelung.

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