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Unterschiedliches "Netto" Beamte - Angestellte MA

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SVAbackagain:
Auch aus Arbeitnehmersicht ist das eine widersinnige Forderung. Unter der begründeten Annahme der Begrenztheit der zur Verfügung stehenden Mittel geht die Karnickelprämie zu Lasten der Gesamtheit der Arbeitnehmer. Auch aus Arbeitnehmerperspektive ist die Förderung eines eher leistungsschädlichen Faktors wenig wünschenswert.

Organisator:

--- Zitat von: ACDSee am 09.12.2022 07:36 ---
--- Zitat von: SVAbackagain am 09.12.2022 06:54 ---Warum sollte es im Arbeitsverhältnis eine Karnickelprämie geben? Üblicherweise sind Kinder ja eher eine Belastung fürs Arbeitsverhältnis. In einem Rechtsverhältnis in dem Arbeit gegen Geld getauscht wird, wäre das völlig widersinnig.

--- End quote ---

Das kommt auf die Sichtweise der verhandelnden Seite an. Als Arbeitgeber gebe ich dir Recht. Als Arbeitnehmervertretung kann man soetwas durchaus fordern. Die Vergangenheit beweist, dass soziale Komponenten nach und nach in tarifliche und arbeitsrechtliche Regelungen integriert wurden. Sei es nun Möglichkeiten zur Pflege von Angehörigen oder Freistellungen wegen "Karnickeltätigkeiten" (Stichwort: Niederkunft der Ehefrau).

Solche Boni wären auch typisch für den ÖD - Tabellenendgelte niedrig halten, Prämien unabhängig von der Leistung einführen. Passt doch.

--- End quote ---

Solche Regelungen wären aber eher gesamtgesellschaftlich zu treffen und nicht branchenweise. Wenn es einen gesellschaftlichen Konsens gibt, das Haben von Kindern zu fördern, sollten dort auch die entsprechenden Regelungen getroffen werden. Wie z.B. mit dem Kindergeld bereits getan.

Organisator:
Zur Eingangsfrage:

Ist differenziert zu betrachten. So ist es durchaus denkbar und üblich, dass der tarifbeschäftigte Berufseinsteiger mit abgeschlossener Ausbildung mit E8/3 beginnt, der Beamte aber mit A6/1 beginnen muss. Wie gleicht man da den Einkommensnachteil des Beamten aus?

Oder der Angestellte mit abgeschlossener Ausbilung und E11, wohingegen der Beamte bei A6 einsteigen muss?

ACDSee:
Leider setzt sich die gewerkschaftlich organisierte Belegschaft aber überwiegend aus Lowperformern zusammen. Wie sonst kannst du dir erklären, dass Verdi häufig Sockelbeiträge für untere EG zulasten besserer Abschlüsse für alle aushandelt? Dass diese nun gänzlich vom Leistungsprinzip abrücken und in Richtung Alimentation schielen ist für mich nur ein logischer nächster Schritt.

M.E. igeht die Diskussion aber sowieso in die falsche Richtung. M.E. ist das Beamtentum für leistungsbereite Personen inzwischen nicht mehr sonderlich attraktiv. Eine Bestenauslese findet nicht mehr statt. Stattdessen zieht es immer mehr Personen an, die es als soziale Hängematte ohne Verpflichtungen ansehen.

Im gesamten ÖD sind untere Einkommensgruppen gut aufgestellt. Problematisch ist es, geeignete Spezialisten und Führungskräfte zu binden. Dabei helfen m.E. auch keine Stufe 6 oder Familienzuschläge. Bereits das Binden der Bezügehöhe an die Dauer Betriebszugehörigkeit erscheint mir grundfalsch.

Tagelöhner:

--- Zitat von: Organisator am 09.12.2022 08:16 ---Zur Eingangsfrage:

Ist differenziert zu betrachten. So ist es durchaus denkbar und üblich, dass der tarifbeschäftigte Berufseinsteiger mit abgeschlossener Ausbildung mit E8/3 beginnt, der Beamte aber mit A6/1 beginnen muss. Wie gleicht man da den Einkommensnachteil des Beamten aus?

Oder der Angestellte mit abgeschlossener Ausbilung und E11, wohingegen der Beamte bei A6 einsteigen muss?

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Bei allen mir bekannten Übernahmen ins Beamtenverhältnis war in derartigen Konstellationen mit etwas Nachdruck plötzlich eine großzügige Anerkennung von Zeiten aus früheren Arbeits-/Ausbildungsverhältnissen bei der Stufenfestlegung möglich. Der Dienstherr spart mit der Verbeamtung ja unmittelbar und signifkant Lohnkosten ein (geringeres Beamtenbrutto, Wegfall des AG-Anteils an den Sozialversicherungen) und hat daher ein Interesse an der Übernahme. Wenn der Interessent jetzt aber deutlich schlechter als im Angestelltenverhältnis gestellt wäre, ist sein Interesse auch wieder dahin.

Den Fall eines Angestellten mit Ausbildung in EG11, und ansonsten einem Beginn im Beamtenverhältnis mit A6 möchte ich mal sehen. Es gibt sicher nichts was es nicht gibt, es soll auch Leute geben die 5 Richtige mit Superzahl im Lotto tippen (dürfte etwa die Wahrscheinlichkeit für derartig verquere Konstellationen sein).

Der Einkommensnachteil von Beamten wäre durch die sonstigen Privilegien ausgeglichen (bessere Altersversorgung, volle Bezüge bei langwieriger Krankheit, lebenslang mögliche Erwerbsbiografie ohne Unterbrechnung, günstiger Zugang zu den Vorteilen einer privaten Krankenversicherung, AU-Bescheinigung oftmals erst nach 5 Tagen Arbeitsunfähigkeit vorzulegen und nicht schon nach 2-3 Tagen, Wegfall der Notwendigkeit zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung, Wegfall der Notwendigkeit zusätzlicher Altersabsicherungen etc.).

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