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Unterschiedliches "Netto" Beamte - Angestellte MA

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E15TVL:

--- Zitat von: Aktienprimus am 09.12.2022 06:40 ---Meine Ideen:


* EG13 bekommt die Tabellenwerte von EG13Ü, diese fällt weg
--- End quote ---
Ich ergänze:

* EG15 bekommt die Tabellenwerte von EG15Ü, diese fällt weg

Albeles:

--- Zitat von: Organisator am 09.12.2022 08:16 ---Zur Eingangsfrage:

Ist differenziert zu betrachten. So ist es durchaus denkbar und üblich, dass der tarifbeschäftigte Berufseinsteiger mit abgeschlossener Ausbildung mit E8/3 beginnt, der Beamte aber mit A6/1 beginnen muss. Wie gleicht man da den Einkommensnachteil des Beamten aus?

Oder der Angestellte mit abgeschlossener Ausbildung und E11, wohingegen der Beamte bei A6 einsteigen muss?

--- End quote ---

Also wenn der Rechner hier nicht lügt, hat der TB mit E8/3 weniger Netto, als der Beamte mit A6/1 alles Kinderlos usw.
Ich finde aber dieses gegeneinander Ausspielen eher Kontraproduktiv. Passt halt von der Mentalität in diese Zeit, aber bringt keinen von beiden Gruppen weiter.
Aber das spiegelt nur meine persönliche Meinung wieder

Tagelöhner:

--- Zitat von: ACDSee am 09.12.2022 08:21 ---M.E. igeht die Diskussion aber sowieso in die falsche Richtung. M.E. ist das Beamtentum für leistungsbereite Personen inzwischen nicht mehr sonderlich attraktiv. Eine Bestenauslese findet nicht mehr statt. Stattdessen zieht es immer mehr Personen an, die es als soziale Hängematte ohne Verpflichtungen ansehen.

--- End quote ---

Diese Einschätzung teile ich ausdrücklich, insbesondere wenn die Verbeamtungen in Bereichen erfolgen, die streng genommen nicht mal ein Beamtenverhältnis begründen könnten (also alles außerhalb von Polizei und Justiz und noch einigen wenigen anderen Bereichen).

Organisator:

--- Zitat von: Albeles am 09.12.2022 08:37 ---
--- Zitat von: Organisator am 09.12.2022 08:16 ---Zur Eingangsfrage:

Ist differenziert zu betrachten. So ist es durchaus denkbar und üblich, dass der tarifbeschäftigte Berufseinsteiger mit abgeschlossener Ausbildung mit E8/3 beginnt, der Beamte aber mit A6/1 beginnen muss. Wie gleicht man da den Einkommensnachteil des Beamten aus?

Oder der Angestellte mit abgeschlossener Ausbildung und E11, wohingegen der Beamte bei A6 einsteigen muss?

--- End quote ---

Also wenn der Rechner hier nicht lügt, hat der TB mit E8/3 weniger Netto, als der Beamte mit A6/1 alles Kinderlos usw.
Ich finde aber dieses gegeneinander Ausspielen eher Kontraproduktiv. Passt halt von der Mentalität in diese Zeit, aber bringt keinen von beiden Gruppen weiter.
Aber das spiegelt nur meine persönliche Meinung wieder

--- End quote ---
Der Rechner lügt nicht, beinhaltet beim Beamten aber nicht den Beitrag zur Krankenversicherung.

Aber völlig richtig. Da es zwei unterschiedliche Bezahlungssysteme sind, kann man diese auch nicht sinnvoll miteinander vergleichen. Allenfalls kann man alle Vor- und Nachteile des jeweiligen Status betrachten und die für sich passenden Schlüsse ziehen. Die Eingrenzung auf rein monetäre Aspekte führt lediglich zu Einzelfallbetrachtungen zu bestimmten Zeitpunkten, die mal für die eine Seite und mal für die andere Seite besser zu sein scheinen.

Tagelöhner:

--- Zitat von: Organisator am 09.12.2022 08:44 ---Aber völlig richtig. Da es zwei unterschiedliche Bezahlungssysteme sind, kann man diese auch nicht sinnvoll miteinander vergleichen. Allenfalls kann man alle Vor- und Nachteile des jeweiligen Status betrachten und die für sich passenden Schlüsse ziehen. Die Eingrenzung auf rein monetäre Aspekte führt lediglich zu Einzelfallbetrachtungen zu bestimmten Zeitpunkten, die mal für die eine Seite und mal für die andere Seite besser zu sein scheinen.

--- End quote ---

Lässt sich doch eigentlich einfach lösen. Beamte erledigen Aufgaben, die auch wirklich ein Beamtenverhältnis erforderlich machen. Und Angestellte übernehmen die anderen Aufgaben. Schon hört auch der ganze Vergleich von beiden Systemen auf. Aber hier liegt doch das Problem, Mitarbeiter A ist Beamter und macht die gleiche Aufgaben wie Mitarbeiter B im Nachbarbüro, ist aber ganz überwiegend bessergestellt. Oftmals hat der Beamte dann noch bessere Entwicklungsmöglichkeiten, da Funktionsstellen gerne nur mit Beamten besetzt werden. Hier liegt schlicht und einfach das Hauptproblem, dass es in der Form auch in der freien Wirtschaft nicht gibt.

Ein Angestellter würde niemals auf die Idee kommen, Polizeiarbeit im Außendienst leisten zu müssen oder Recht zu sprechen. Übliche Bürotätigkeiten wie sein verbeamteter Kollege im Nachbarbüro kriegt er aber ohne Probleme ebenfalls erledigt.

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