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Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht

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Nutzerin2022:
Hallo zusammen,

Ich habe mich ein wenig in die Forum eingelesen und habe einem einen ähnliches Problem wie manch andere.
Mein Arbeitgeber  kann die Zulage nur zahlen wenn die auch refinanziert wird. Aus eigener Tasche klappt das nicht sagt er. Wir sind eine gGmbH, Werkstatt für behinderte Menschen.

Wir haben leider etliche unterschiedliche Verträge. Ganz alte die in Anlehnung an den alten BAT waren(20 Jahre plus her), ganz neue die klar formuliert sind und mittlere wie meinen die viele Fragezeichen enthalten.

Ganz klar ist, dass der Staat oder der LVr (?) die Refinanzierung prüft. Daher bekommen wir bisher weder Zulage,  noch Regenerationstage und sind auch in Sorge um die im nächsten Jahr anstehende Verhandlung im tvöd wo es ja um viel geld gebt. Wir wissen aber nicht ob wir was bekommen 😔

In meinem Arbeitsvertrag steht also folgendes geschrieben:
Vertrag aus dem Jahr 2009, Juli (dieser war 2 Jahre befristet bis 31.6.2011.)

Zitat "Ihre Anstellung erfolgt in Anlehnung an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, vom 13.9.2005 für den Bereich der Gemeinden. Ihr Gehalt richtet sich nach der Entgeltgruppe 6 Stufe 4. Alle zwischen dem 1.Okttober 2005 und dem Inkrafttreten einer neuen Entgeltverordnung stattfindenden Eingruppierungsvorgänge sind vorläufig und begründen keinen Vertrauenschutz und keinen Besitzstand."

Im Jahr 2011 habe ich dann meinen befristeten Vertrag in ein unbefristeten Vertrag unterschrieben.
Hier steht folgendes im Schreiben des Arbeitgebers.
Zitat "
Wir nehmen Bezug auf Ihren Vertrag vom 10.5.2009 und freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass das bestehende Arbeitsverhältnis, nach Ablauf des befristeten Arbeitsverhältnis am 31.6.2011) auf unbestimmte Zeit verlängert wird.

Ihre Anstellung erfolgt in Anlehnung an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst im Bereich der Gemeinden. Die Regelungen sind ab dem 1.11.2009 in Kraft getreten.

Ich meine Ende 2009 oder Anfang 2010 sind wir zumindest vom Gehalt in die S7 gekommen...und seit dem bekommen wir auch die Erhöhungen bei Tarifverhandlungen im.Sue oder tvöd wie jetzt im Januar...

Vielleicht kann mir, und somit auch meinen Kollegen etwas helfen zu verstehen.

Viele Grüße und danke
Jenny

Soziale:
Nahezu gleich wie bei uns...

Als würde der Staat das Geld lieber behalten. War bei uns Jahre kein Thema..  und auf einmal gibt's Probleme.

SVAbackagain:
Ich sehe auch hier eine miserable Qualität der Formulierung, die eine jeweils statische, aber umfassende Bezugnahme auf den TVÖD vereinbart.

McOldie:
Die allermeisten freien Träger sind nicht tarifgebunden und haben daher die Wahl, ob und in welchem Umfang sie vor dem Hintergrund der Zuwendungen der öffentlichen Hand den TVöD anwenden wollen.
Dazu wird die Geltung des TVöD oder von Teilen des TVöD im Arbeitsvertrag vereinbart.
Wenn freie Träger den TVöD nicht vollständig übernehmen, wird dies häufig als „Anlehnung an den TVöD" bezeichnet. Damit soll klargestellt werden, dass nicht alle Regelungen aus dem TVöD auf das Arbeitsverhältnis Anwendung finden. Diese Anlehnung ist rechtlich zulässig und zumeist auch sinnvoll, da der TVöD als Tarifwerk des öffentlichen Dienstes von Bedingungen ausgeht, die ein freier Träger häufig gar nicht erfüllen kann.
Vor der Übernahme des TVöD muss daher jede Regelung und jeder Paragraph auf ihre Übernahmefähigkeit geprüft werden.
Um wirksam zu sein, muss der eingeschränkte Verweis auf den TVöD aber korrekt im Arbeitsvertrag vereinbart werden. Nicht ausreichend ist es, wenn im Arbeitsvertrag allein der Satz aufgenommen wird: „Das Arbeitsverhältnis gestaltet sich in Anlehnung an den TVöD" oder „Die Vergütung erfolgt in Anlehnung an den TVöD". Diese unbestimmten Klauseln sind unwirksam und führen zur nicht gewollten Anwendung des vollständigen TVöD.
Hier sieht es so aus, dass zunächst nur der TVöD von 2005 Anwendung finden sollte. Dann sind aber in der praktischen Handhabung die jeweiligen Entgelterhöhungen sowie auch neue Eingruppierungen vorgenommen worden.
Der Arbeitgeber hat es versäumt, hier klar zu benennen, welche Regelungen des TVöD er nicht anwenden möchte. Ohne den genauen Vertrag zu kennen, würde ich trotzdem sagen, dass hier der vollständige TVöD anzuwenden ist (auch wenn dieses vom Arbeitgeber nicht gewollt war). Dieser Fehler geht zu Lasten des Arbeitgebers. In einem Rechtsstreit würde ich dem Arbeitnehmer gute Karten einräumen

Nutzerin2022:

--- Zitat von: McOldie am 13.12.2022 12:27 ---Der Arbeitgeber hat es versäumt, hier klar zu benennen, welche Regelungen des TVöD er nicht anwenden möchte. Ohne den genauen Vertrag zu kennen, würde ich trotzdem sagen, dass hier der vollständige TVöD anzuwenden ist (auch wenn dieses vom Arbeitgeber nicht gewollt war). Dieser Fehler geht zu Lasten des Arbeitgebers. In einem Rechtsstreit würde ich dem Arbeitnehmer gute Karten einräumen

--- End quote ---

Kann ich gerne mal einstellen, also den gesamten Vertrag. Tatsächlich besteht sonst kein Bezug mehr zum TVöD,Zahlungen oder ähnlichem. Die zwei Zitate die ich geschrieben hatte, sind die einzigen die darauf Bezug nehmen.
Kann ich hier Fotos anfügen? sonst muss ich den Vertrag heute Nachmittag abtippen...

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