Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht

<< < (2/11) > >>

Nutzerin2022:
Kann man hier Fotos anfügen? Wenn ja, wie klappt das?

Organisator:

--- Zitat von: Nutzerin2022 am 13.12.2022 16:34 ---Kann man hier Fotos anfügen? Wenn ja, wie klappt das?

--- End quote ---

Nur per Link an dropbox etc.

Börnie:
Daten (deine und die des Arbeitgebers) schwärzen nicht vergessen :)

Nutzerin2022:
Ok, das klappt nicht.

Das is 1:1 abgetippt. Mehr, oder eben auch weniger habe ich nicht an Verträgen...

Meine Fragen:
Meint ihr, dass der Tarifvertrag Anwendung findet?
Habe ich damit ein Anrecht auf die Zulage und die Regenerationstage?
Bekomme ich die Erhöhung die ab Januar ausgehandelt wird?
Oder .. gilt nur der Tarifvertrag vom 1.11.2009?



Vertrag 1.
Ihre Bewerbung

Sehr geehrte Frau xxxxxx

wir nehmen Bezug auf das mit Ihnen geführte Gespräch und unterbreiten Ihnen nachstehend folgendes Angebot:

Wir sind bereit, Sie mit Wirkung vom 01.07.2009 bis 31.06.2011 als vollbeschäftigten Mitarbeiterin im handwerklichen Erziehungsdienst in der Einrichtung  xyz einzustellen.

Ihre Anstellung erfolgt in Anlehnung an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVÖD) vom 13.09.2005 für den Bereich der Gemeinden.

Ihr Gehalt richtet sich nach der Entgeltgruppe 6, Stufe 4. Alle zwischen dem 01. Oktober 2005 und dem Inkrafttreten einer neuen Entgeltordnung statt- findenden Eingruppierungsvorgänge sind vorläufig und begründen keinen Vertrauensschutz und keinen Besitzstand.

Sie werden durch uns bei der Rheinischen Zusatzversorgungskasse, Dortmund, als Versicherte an- gemeldet. Diese zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung regelt sich nach dem Tarif- vertrag über die Versorgung der Arbeitnehmer kommunaler Verwaltungen und Betriebe und der Satzung der RZVK in den jeweils gültigen Fassungen.

Wir bitten Sie, über Ihre Dienstbezüge Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren. Dieses Schweigegebot bezieht sich nicht auf Mitteilungen, die Sie Behörden zu machen haben.

Die Probezeit beträgt 6 Monate mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Monatsende.
Zu Ihren weiteren Pflichten gehören die Teilnahme an von uns angeordneten Fortbildungs- und
Supervisionsveranstaltungen. Das zeitlich befristete Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, spätestens

an dem o.g. Tag.

Durch diesen Arbeitsvertrag entsteht kein Anspruch auf Übernahme in ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit.

Zum Dienstantritt benötigen wir von Ihnen die Lohnsteuerkarte, den Versicherungsausweis, Be- scheinigung über die Mitgliedschaft zu einer Krankenkasse, evtl. Vertragsausfertigung über ver- mögenswirksame Leistungen sowie Ihre Kontonummer und Bankverbindung.

Durch den arbeitsmedizinischen Dienst wird eine Einstellungsuntersuchung durchgeführt, die den Nachweis erbringen muss, dass

Sie nach dem Bundesseuchengesetz frei von ansteckenden Krankheiten sind

Sie aus medizinischer Sicht für den Arbeitsplatz geeignet sind

das Drogen-Screening zu einem negativen Ergebnis führt.

Sollte eine der oben genannten Bedingungen nicht erfüllt sein, ist das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung beendet.

Nebentätigkeiten sind anzuzeigen und bedürfen, soweit sie die Interessen unserer Einrichtung tangieren, der vorherigen Genehmigung.

Änderungen und Ergänzungen dieses Arbeitsvertrages sowie Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart sind.

Sollten Sie mit den genannten Konditionen einverstanden sein, bitten wir Sie, das beigefügte Duplikat zu unterschreiben und an uns zurückzusenden. Unser Angebot gilt dann als Arbeitsver- trag.

Zur Aufrechterhaltung Ihrer Ansprüche auf Arbeitslosengeld sind Sie verpflichtet, sich 3 Monate vor Ablauf des Vertragsverhältnisses mit der Agentur für Arbeit in Verbindung zu setzen. Sofern dieses Arbeitsverhältnis für eine kürzere Dauer als 3 Monate befristet ist, besteht diese Ver- pflichtung unverzüglich.

Vertrag 2, unbefristet

Sehr geehrte Frau xxxxx
wir nehmen Bezug auf den betristeten Arbeitsvertrag vom 04.06.2009 und freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass das bestehende Arbeitsverhältnis nach Ablauf des - befristeten Arbeitsvertrags am 31.06.2011 auf unbestimmte Zeit verlängert wird.

Ihre Anstellung erfolgt in Anlehnung an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVOD) im Bereich der Gemeinden. Die Regelungen dieses Tarifvertrages sind ab 01.11.2009 in Kraft getreten.

Wir hoffen auf weiterhin gute Zusammenarbeit.

Mit freundlichen Grüßen

Nutzerin2022:
Traut sich niemand oder weiß keiner einen Rat für mich?

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version