Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht
FearOfTheDuck:
Wenn dem so ist, beantworten sich deine Fragen dann nicht selbst?
SVAbackagain:
--- Zitat von: Nutzerin2022 am 18.02.2023 12:33 ---
--- Zitat von: SVAbackagain am 18.02.2023 08:53 ---Nichts von dem, was Du vorträgst, ändert etwas an der getätigten Einschätzung.
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Aber augenscheinlich sehen Arbeitsrechtler die vom AG bezahlt worden sind, das doch anders.
Uns wurde gesagt, dass die Arbeitsrechtler und der Prüfungsausschuss des LVR die benutzte Formulierung "die ab dem 1.11.2009" so zu Werten ist, dass die jeweils gültige Fassung anzuwenden ist. So die schriftliche Erklärung seitens unserer GF.
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Und?
Nutzerin2022:
--- Zitat von: FearOfTheDuck am 18.02.2023 12:38 ---Wenn dem so ist, beantworten sich deine Fragen dann nicht selbst?
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Jein..also zum einen ergibt sich das ja nun. Die Zulage wird rückwirkend gezahlt und auch die Regenerationstage kriegen wir rückwirkend.
Frage ist noch...
Ist der AG verpflichtet alle die nun in S7 eingestuft sind in die S8a zu gruppieren, oder welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein....?
Sofern der es Erhöhungen im TvÖd gibt die nun verhandelt werden und der sue mit einbezogen wird, steht uns diese Erhöhung also auch zu..
Nutzerin2022:
--- Zitat von: SVAbackagain am 18.02.2023 12:49 ---
--- Zitat von: Nutzerin2022 am 18.02.2023 12:33 ---
--- Zitat von: SVAbackagain am 18.02.2023 08:53 ---Nichts von dem, was Du vorträgst, ändert etwas an der getätigten Einschätzung.
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Aber augenscheinlich sehen Arbeitsrechtler die vom AG bezahlt worden sind, das doch anders.
Uns wurde gesagt, dass die Arbeitsrechtler und der Prüfungsausschuss des LVR die benutzte Formulierung "die ab dem 1.11.2009" so zu Werten ist, dass die jeweils gültige Fassung anzuwenden ist. So die schriftliche Erklärung seitens unserer GF.
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Und?
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Verstehe ich nicht. Was genau soll dein unf Aussagen?
SVAbackagain:
Was möchtest Du uns mit dem Beitrag, auf den sich das „Und?“ bezog, relevantes mitteilen? Nichts darin hat irgendeine Bedeutung für die Beurteilung des Sachverhalts.
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