Autor Thema: Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht  (Read 25333 times)

Nutzerin2022

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Antw:Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht
« Antwort #30 am: 16.12.2022 09:14 »
Wenn du dir so sicher bist, dass du im Recht bist, dann wende ich dich an einen Rechtsbeistand oder den Personalrat.

Mir ist nicht klar, warum es dafür Bestätigung aus diesem Forum benötigt.

Es wird auf eine bestimmte Fassung Bezug genommen und es steht da nicht „in der jeweils gültigen Fassung“.
Das beschreibt es aus meiner Sicht ganz gut.

Ich bin mir nicht sicher, sammle nur Argumente die ich finde um ggf. mit etwas Wissen in Gespräche gehen zu können.

Was vielleicht wichtig sein könnte
Es gibt , wenn man tvöd sue 1.11.2009 googlet gar keinen Tarifvertrag.  Am 1.11.2009 ist lediglich die überleitung in die S- Gruppen definiert, inklusive der Regelungen zur Einstufung für altbeschäftigte oder neueinstellungen.  ???

SVAbackagain

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Antw:Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht
« Antwort #31 am: 16.12.2022 09:17 »
Warum sollten google-Ergebnisse zu willkürlich zusammengestellten Suchbegriffen interessant sein?

Flying

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Antw:Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht
« Antwort #32 am: 16.12.2022 10:03 »

Was vielleicht wichtig sein könnte
Es gibt , wenn man tvöd sue 1.11.2009 googlet gar keinen Tarifvertrag.  Am 1.11.2009 ist lediglich die überleitung in die S- Gruppen definiert, inklusive der Regelungen zur Einstufung für altbeschäftigte oder neueinstellungen.  ???

Was sich ja nicht widerspricht zu: Die Regelungen dieses Tarifvertrages sind ab 01.11.2009 in Kraft getreten.

Nutzerin2022

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Antw:Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht
« Antwort #33 am: 16.12.2022 11:25 »

Was vielleicht wichtig sein könnte
Es gibt , wenn man tvöd sue 1.11.2009 googlet gar keinen Tarifvertrag.  Am 1.11.2009 ist lediglich die überleitung in die S- Gruppen definiert, inklusive der Regelungen zur Einstufung für altbeschäftigte oder neueinstellungen.  ???

Was sich ja nicht widerspricht zu: Die Regelungen dieses Tarifvertrages sind ab 01.11.2009 in Kraft getreten.

Nee. Genau. Aber es gibt meines Erachtens nach dann auch keinen Hinweis auf eine statische Anwendung,  oder denke ich da falsch?

Flying

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Antw:Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht
« Antwort #34 am: 16.12.2022 12:15 »
Die Anstellung erfolgte in Anlehnung an die Regelungen des Tarifvertrags vom 01.11.2009.

Es ist halt tatsächlich schwer schwammig formuliert und die bisherige Gewährung der Steigerungen könnte für eine Dynamik sprechen - rein von der genannten Formulierung würde ich aber eher eine statische Anwendung rauslesen.

Ich würde da mal einen Arbeitsrechtler drauf schauen lassen.


Nutzerin2022

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Antw:Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht
« Antwort #35 am: 16.12.2022 15:17 »
Das werden wir machen. Vielen Dank für eure Einschätzungen und Mühe 🙂

Nutzerin2022

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Antw:Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht
« Antwort #36 am: 24.01.2023 09:51 »
Hallo zusammen

Wir warten immer noch auf eine Aussage von unsrem AG.

Wie seht ihr das denn im Bezug auf die heute startende Rarufrubde?

Diese Erhöhung die ggf erzielt wird, steht diese uns mit den Arbeitsverträgen zu?


Flying

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Antw:Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht
« Antwort #37 am: 24.01.2023 10:41 »
Es wird auf eine bestimmte Fassung Bezug genommen und es steht da nicht „in der jeweils gültigen Fassung“.

Die Antwort auf deine Frage ist noch immer die Gleiche - warum sollte eine neue Tarifverhandlung das verändern?

Nutzerin2022

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Antw:Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht
« Antwort #38 am: 17.02.2023 09:21 »
Hallo zusammen,

Wir bekommen nach Prüfung unserer Arbeitsverträge alle die Zulage sowie die Regenerationstage. Auch die Refinanzierung über den LVR ist bestätigt.

Nun kommen aber  schon die nächste Fragen auf bei uns im Betrieb.
Laut Tarifeinigung werden Gruppenleiter, also Fachkräfte für Arbeits- und Berufsförderung von den S7 in die S8a höher gestuft. Wie genau funktioniert das und wie bindend ist das.  Unser AG hält sich hier noch bedeckt und weiß nicht wirklich wie und ob er das machen muss.

Desweiteren diskutiert man im Betrieb über die nun laufende Tarifverhandlung für den TVöD.
Ein Teil der Belegschaft meint das wir dazu nicht gehören,  ein anderer Teil meint aber das wir Bestandteil sind.

Kann jmd hierzu eine Einschätzung geben?


SVAbackagain

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Antw:Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht
« Antwort #39 am: 17.02.2023 09:25 »
Es wird auf eine bestimmte Fassung Bezug genommen und es steht da nicht „in der jeweils gültigen Fassung“.

Die Antwort auf deine Frage ist noch immer die Gleiche - warum sollte eine neue Tarifverhandlung das verändern?

Nutzerin2022

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« Antwort #40 am: 17.02.2023 09:52 »
Es wird auf eine bestimmte Fassung Bezug genommen und es steht da nicht „in der jeweils gültigen Fassung“.

Die Antwort auf deine Frage ist noch immer die Gleiche - warum sollte eine neue Tarifverhandlung das verändern?

Weil wir bisher alle Erhöhungen bekommen haben!?
Aber es ist doch korrekt,  daß sich auch die Gehälter vom TVöD Sue um die prozentuale Erhöhung erhöhen, die in der jetzt laufenden Tarifverhandlung ausgehandelt werden,  inkl. einr eventuellen Zahlung des sog. Inflationsbonus. Oder?

SVAbackagain

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Antw:Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht
« Antwort #41 am: 17.02.2023 09:59 »
Es wird auf eine bestimmte Fassung Bezug genommen und es steht da nicht „in der jeweils gültigen Fassung“.

Die Antwort auf deine Frage ist noch immer die Gleiche - warum sollte eine neue Tarifverhandlung das verändern?

Weil wir bisher alle Erhöhungen bekommen haben!?

Die Großzügigkeit Deines Arbeitgebers wurde nicht in Zweifel gezogen.

Zitat
Aber es ist doch korrekt,  daß sich auch die Gehälter vom TVöD Sue um die prozentuale Erhöhung erhöhen, die in der jetzt laufenden Tarifverhandlung ausgehandelt werden,  inkl. einr eventuellen Zahlung des sog. Inflationsbonus. Oder?

Es gibt keinen „TVÖD SuE“. Wenn die Tarifpartner das für die Beschäftigten im SuE vereinbaren, ja, sonst nicht.

Nutzerin2022

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Antw:Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht
« Antwort #42 am: 18.02.2023 08:48 »
Es wird auf eine bestimmte Fassung Bezug genommen und es steht da nicht „in der jeweils gültigen Fassung“.

Die Antwort auf deine Frage ist noch immer die Gleiche - warum sollte eine neue Tarifverhandlung das verändern?

Weil wir bisher alle Erhöhungen bekommen haben!?

Die Großzügigkeit Deines Arbeitgebers wurde nicht in Zweifel gezogen.

Zitat
Aber es ist doch korrekt,  daß sich auch die Gehälter vom TVöD Sue um die prozentuale Erhöhung erhöhen, die in der jetzt laufenden Tarifverhandlung ausgehandelt werden,  inkl. einr eventuellen Zahlung des sog. Inflationsbonus. Oder?

Es gibt keinen „TVÖD SuE“. Wenn die Tarifpartner das für die Beschäftigten im SuE vereinbaren, ja, sonst nicht.

Ich bin mir wirklich nicht sicher, ob dass das eine Nettigkeit des AG ist.
Wie gesagt hat dieser versucht die Erhöhung zu verhindern, indem er unsere Verträge von einem Arbeitsrechtler hat prüfen lassen, und der LVR die Refinanzierung ebenfalls nach Prüfung de Verträge zugesagt hat. Hier wurde also schon sehr geschaut wie und ob der Tarifvertrag in der jeweils gültigen Fassung anzuwenden ist. Da sitzt ja nicht jemand und zahlt Gelder in der heutigen Zeit,  die er nicht zahlen müsste.
Ich denke wenn es da nur eine Kleinigkeit an Möglichkeiten gegeben hätte, dies zu verneinen,  wäre das auch so umgesetzt worden.
Gerade der LVr ist keine Wohlfahrt

Da auch die Erzieher wieder streiken, sollte das also Bestandteil werden. 

SVAbackagain

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Antw:Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht
« Antwort #43 am: 18.02.2023 08:53 »
Nichts von dem, was Du vorträgst, ändert etwas an der getätigten Einschätzung.

Nutzerin2022

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Antw:Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht
« Antwort #44 am: 18.02.2023 12:33 »
Nichts von dem, was Du vorträgst, ändert etwas an der getätigten Einschätzung.

Aber augenscheinlich sehen Arbeitsrechtler die vom AG bezahlt worden sind, das doch anders.
Uns wurde gesagt, dass die Arbeitsrechtler und der Prüfungsausschuss des LVR die benutzte Formulierung "die ab dem 1.11.2009" so zu Werten ist, dass die jeweils gültige Fassung anzuwenden ist. So die schriftliche Erklärung seitens unserer GF.