Gruß,
bei uns gibt es aktuell die Frage zur Rufbereitschaft.
Derzeit gibt es 1 Tag Urlaub Extra für alle, die "freiwillig" mit machen.
Außerdem die tatsächliche Zeit, falls ein Anruf kommt bzw. man irgendwo zum Einsatz muss.
Die Rufbereitschaft beginnt jeden Freitag 12 Uhr und endet Montag gegen 07 Uhr.
Tariflich sicher nicht korrekt, daher bitten wir um Aufklärung.
§8 TVöD sowie §9 TVöD haben wir bereits gelesen, aber deuten wir es korrekt?
(ausgehend von einer 40h Woche, um es zu vereinfachen)
Es müsste nach §8 Abs. 3 folgende Stundenentgelte geben...
Freitag 2h x Stundenentgelt gem. Entgelttabelle der jeweiligen EG
Samstag 4h x Stundenentgelt gem. Entgelttabelle der jeweiligen EG
Sonntag 4h x Stundenentgelt gem. Entgelttabelle der jeweiligen EG
Außerdem müsste es nach §9 TVöd zusätzlich??? noch die Arbeitszeit iHv:
Freitag 2h,
Samstag 4h,
Sonntag 4h
geben?
Oder verstehen wir das falsch? Falls ja, bitten wir um Hilfestellung!
Vielen Dank