Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Nachtbereitschaft=Arbeitszeit?
SVAbackagain:
Nein, das wären 20 Stunden Arbeitszeit, deshalb meine Frage, ob eine Dienst-/Betriebsvereinbarung nach § 6 Abs. 4 TVÖD besteht. Es wären 17 Stunden tarifliche Arbeitszeit. Pausenzeiten wurden nicht geschildert.
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