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Nachtbereitschaft=Arbeitszeit?

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SVAbackagain:
Wenn diese Tätigkeit nicht im Rahmen von Schichtarbeit oder Wechselschichtarbeit geleistet wird, werden Bereitschaftszeiten nur zu 50% als tarifliche Arbeitszeit gewertet. Wenn in den 20 Stunden 10 Stunden Bereitschaftszeit anfallen, wären 15 Stunden Vergütung zutreffend. Ob eine solche Arbeitszeitgestaltung überhaupt zulässig ist, hängt davon ab, ob eine Dienst-/Betriebsvereinbarung nach § 6 Abs. 4 TVÖD besteht, die dies ermöglicht.

WasDennNun:

--- Zitat von: Phillysroommate am 14.12.2022 13:28 ---Hallo,
ich muss bei meinem neuen AG eine Nachtbereitschaft machen, welchen in der Woche von 13-9 Uhr geht, am Wochenende 24h. Die direkte Nachtbereitschaft geht von 23-5 Uhr. Die Zahlung ist mir klar. Was mich irritiert, diese 5 Stunden die ich dort schlafen darf zählen jedoch nicht als Arbeitszeit? Ist das richtig? Das finde ich schon sehr vermessen.

--- End quote ---
Sind das nicht 6h Nachtbereitschaft?
und was machst du zwischen 5 und 9 bzw. 13 und 23? Normal arbeiten?
 oder auch Bereitschaftsdienst?

Phillysroommate:

--- Zitat von: WasDennNun am 15.12.2022 06:23 ---
--- Zitat von: Phillysroommate am 14.12.2022 13:28 ---Hallo,
ich muss bei meinem neuen AG eine Nachtbereitschaft machen, welchen in der Woche von 13-9 Uhr geht, am Wochenende 24h. Die direkte Nachtbereitschaft geht von 23-5 Uhr. Die Zahlung ist mir klar. Was mich irritiert, diese 5 Stunden die ich dort schlafen darf zählen jedoch nicht als Arbeitszeit? Ist das richtig? Das finde ich schon sehr vermessen.

--- End quote ---
Sind das nicht 6h Nachtbereitschaft?
und was machst du zwischen 5 und 9 bzw. 13 und 23? Normal arbeiten?
 oder auch Bereitschaftsdienst?

--- End quote ---


Genau, die restliche Zeit arbeite ich ganz normal.

SVAbackagain:
Ist mittlerweile geklärt, ob eine Dienst-/Betriebsvereinbarung nach § 6 Abs. 4 TVÖD besteht?

WasDennNun:

--- Zitat von: Phillysroommate am 15.12.2022 07:47 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 15.12.2022 06:23 ---
--- Zitat von: Phillysroommate am 14.12.2022 13:28 ---Hallo,
ich muss bei meinem neuen AG eine Nachtbereitschaft machen, welchen in der Woche von 13-9 Uhr geht, am Wochenende 24h. Die direkte Nachtbereitschaft geht von 23-5 Uhr. Die Zahlung ist mir klar. Was mich irritiert, diese 5 Stunden die ich dort schlafen darf zählen jedoch nicht als Arbeitszeit? Ist das richtig? Das finde ich schon sehr vermessen.

--- End quote ---
Sind das nicht 6h Nachtbereitschaft?
und was machst du zwischen 5 und 9 bzw. 13 und 23? Normal arbeiten?
 oder auch Bereitschaftsdienst?

--- End quote ---


Genau, die restliche Zeit arbeite ich ganz normal.

--- End quote ---
14h  "normale" Arbeitszeit und 6 h Bereitschaftsdienst?
Wäre das dann nicht 17 h - Pausen, die angerechnet werden müssten?

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