Was mit dem AG vereinbart wurde hast du nicht angegeben.
Die maximale werktägliche Arbeitszeit pro Tag beträgt 8 Stunden (§ 3 ArbZG). 10 Stunden pro Tag sind zulässig, wenn dafür über einen Zeitraum von 6 Monaten ein Zeitausgleich gewährt wird. Die Arbeitszeit von 8 Stunden werktäglich im Durchschnitt ist sicherzustellen.
In deinem Fall also (4Tagex8,5Std)/6Werktage=5,66Stunden/Werktag. Somit werden zumindest die Vorgaben des ArbZG erfüllt.
Da wäre noch viel Luft nach oben.