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[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile

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--- Zitat von: DJ91 am 20.11.2023 08:30 ---Hallo Freunde,

mir wurde gerade von meiner Besoldungsstelle (Landkreis) mitgeteilt, dass die Nachzahlung für den Landkreis erst durch den Kreistag beschlossen werden muss. War mir vorher so nicht bekannt.

Ist das tatsächlich richtig?

Grüße

--- End quote ---

Ja, die Entscheidung, ob auf die zeitnahe Geltendmachung verzichtet wird, obliegt dem Kreistag beim Landkreis (entsprechend den Gemeinde/- Stadt/- Marktgemeinderäten bei Gemeinden/Städten/Märkten).

Hierbei geht es um eine freiwillige mögliche Nachzahlung der Differenzen im Familien- und Ortszuschlag vor dem 01. Januar 2023 im Vergleich zum aktuellen Besoldungsgesetz, wenn man nicht schon Widerspruch oder Klage eingereicht hat - in dem Fall hätte man einen Rechtsanspruch auf Nachzahlung. Für die Besoldung nach aktuellem BayBesG ab 01.01.2023 braucht es aber keinen Ratsbeschluss, die ist auch so zu gewähren.

Wobei ich mir mit dem 01.01.23 nicht sicher bin, da irgendwie vor und nach dem 01.04.2023 rumgerechnet wird... was aber unlogisch wäre, denn wenn in den Monaten Januar, Februar und März nicht der aktuelle Orts- und Familienzuschlag gewährt wird, reicht man einfach bis zum Jahresende Widerspruch - und wenn nötig Klage - ein und schon sollte die Nachzahlung auch für die drei Monate stehen.

derSchorsch:
Gerade durch Zufall entdeckt. Der erste bayerische Musterwiderspruch eines Verbandes/Gewerkschaft?

https://www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/widerspruch-gegen-die-alimentation-2023

Was mir nicht gefällt, ist dass sich hier alles nur auf das Jahr 2023 bezieht. Die vergangene Jahre, in denen durch Schreiben des LfF auf die "zeitnahe Geltendmachung" von Ansprüchen verzichtet wurde, sind nicht genannt.
Das halte ich für einen großen Fehler. Oder wie seht ihr das?
Macht es evtl. Sinn, jetzt noch separate Widersprüche für jedes der vergangenen Jahre (mit Schreiben des LfF) einzulegen? Oder ist es juristisch unbedenklich, alles in einem Widerspruch (inkl. 2023) zu fordern, bzw. für alle Jahre in einem einzigen Schreiben zu widersprechen?

HeldDerKindheit:
Hallo Schorsch, das interessiert mich auch.

Auf die Anfrage nach einem Musterwiderspruch an den BPV bekam ich vor einem Monat als Antwort:

…wie Sie dem Newsletter des bpv vom Juli entnommen haben :

ist der Fall bereits entschieden und das kompensierende Gesetz bereits in
Kraft. Insofern haben wir keinen weiteren Musterwiderspruch erstellt.

Mich wundert, warum dich Verbände untätig sind. Mit der Einführung des Bürgergelds und der kommenden Erhöhung und mit der vergangenen Inflationsrate kann doch die Alimentation nicht angemessen sein.

SchrödingersKatze:
Ich habe beim BPV vor knapp einem Monat per Mail danach gefragt, da kam eine Antwort dass sich der zugehörige SB melden wird.
Letzte Woche nochmal nachgehakt, da kam bisher gar keine Antwort.
Da das jetzt nicht das erste mal war, werde ich mich zum nächstmöglichen Zeitpunkt vom BPV verabschieden.

starmanu13:

--- Zitat von: starmanu13 am 08.11.2023 11:45 ---Ich bekam jetzt ab 04/2023 eine Rückrechnung wegen dem neuen Orts- und Familienzuschlag. Ich bin kommunaler Beamter in einem oberbayerischen Landratsamt.

Warum ab 01.04.2023?

Bekommt man das auch weiter rückwirkend? Was muss ich dazu tun?

Kann das sein? Habe von 04/23 bis 09/23 für 3 Kinder in Ortsklasse 2 einen Betrag von 1099,05 Euro bekommen und ab 10/23 einen Betrag von 1263,66 Euro erhalten. Ich habe 2 Zählkinder (das älteste und das 3. Älteste). Das Älteste hat im August 23 die Ausbildung beendet.

--- End quote ---


Unser Landkreis hat jetzt einer rückwirkenden Gewährung ab 01.01.2020 zugestimmt.

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