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[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile

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simon1979:

--- Zitat von: starmanu13 am 29.11.2023 12:25 ---
--- Zitat von: starmanu13 am 08.11.2023 11:45 ---Ich bekam jetzt ab 04/2023 eine Rückrechnung wegen dem neuen Orts- und Familienzuschlag. Ich bin kommunaler Beamter in einem oberbayerischen Landratsamt.

Warum ab 01.04.2023?

Bekommt man das auch weiter rückwirkend? Was muss ich dazu tun?

Kann das sein? Habe von 04/23 bis 09/23 für 3 Kinder in Ortsklasse 2 einen Betrag von 1099,05 Euro bekommen und ab 10/23 einen Betrag von 1263,66 Euro erhalten. Ich habe 2 Zählkinder (das älteste und das 3. Älteste). Das Älteste hat im August 23 die Ausbildung beendet.

--- End quote ---


Unser Landkreis hat jetzt einer rückwirkenden Gewährung ab 01.01.2020 zugestimmt.

--- End quote ---

Kreisbeamter im LRA in Bayern

Hab heute auch die Gehaltsabrechnung für Dezember erhalten. Dabei wurde auch der Zeitraum von 01.04.2023 - 30.11.2023 nachbezahlt. Die Nachzahlung für die Zeit von 01/2020 bis 03/2023 wurde extra aufgeschlüsselt und auf dem Verrechnungsblatt für 11/2023 verrechnet.

Somit erhalte ich die Nachzahlung von 2020 bis 2023 im Dezember 2023 - Ich freue mich, aber das Finanzamt freut sich auch, leider!

phili:

--- Zitat von: SchrödingersKatze am 23.11.2023 19:03 ---Ich habe beim BPV vor knapp einem Monat per Mail danach gefragt, da kam eine Antwort dass sich der zugehörige SB melden wird.
Letzte Woche nochmal nachgehakt, da kam bisher gar keine Antwort.
Da das jetzt nicht das erste mal war, werde ich mich zum nächstmöglichen Zeitpunkt vom BPV verabschieden.

--- End quote ---
Ich habe heute auf meine Nachfrage die Info bekommen, dass im Vorstand intensiv diskutiert wird und demnächst eine Rückmeldung erfolgen wird.
Vorerst habe ich im Kollegium den Musterwiderspruch des BDK empfohlen, der im Forum verlinkt wurde.

phili:

--- Zitat von: derSchorsch am 22.11.2023 06:49 ---Macht es evtl. Sinn, jetzt noch separate Widersprüche für jedes der vergangenen Jahre (mit Schreiben des LfF) einzulegen? Oder ist es juristisch unbedenklich, alles in einem Widerspruch (inkl. 2023) zu fordern, bzw. für alle Jahre in einem einzigen Schreiben zu widersprechen?

--- End quote ---
Gibt es dazu schon eine begründete Meinung, ob alles in einem Widerspruch möglich ist oder man es besser für jedes Jahr einzeln formuliert?

Nur der Vollständigkeit halber: Bei einem Widerspruch für alle Jahre gemeinsam, trägt man dann als Datum der Bezügemitteilung eines aus dem Jahr 2020 ein, oder aus dem Jahr 2023 nach Inkrafttreten der neuen Regelung?

Murat:
Wieviel gibt es denn ?



--- Zitat von: simon1979 am 29.11.2023 13:01 ---
--- Zitat von: starmanu13 am 29.11.2023 12:25 ---
--- Zitat von: starmanu13 am 08.11.2023 11:45 ---Ich bekam jetzt ab 04/2023 eine Rückrechnung wegen dem neuen Orts- und Familienzuschlag. Ich bin kommunaler Beamter in einem oberbayerischen Landratsamt.

Warum ab 01.04.2023?

Bekommt man das auch weiter rückwirkend? Was muss ich dazu tun?

Kann das sein? Habe von 04/23 bis 09/23 für 3 Kinder in Ortsklasse 2 einen Betrag von 1099,05 Euro bekommen und ab 10/23 einen Betrag von 1263,66 Euro erhalten. Ich habe 2 Zählkinder (das älteste und das 3. Älteste). Das Älteste hat im August 23 die Ausbildung beendet.

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Unser Landkreis hat jetzt einer rückwirkenden Gewährung ab 01.01.2020 zugestimmt.

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Kreisbeamter im LRA in Bayern

Hab heute auch die Gehaltsabrechnung für Dezember erhalten. Dabei wurde auch der Zeitraum von 01.04.2023 - 30.11.2023 nachbezahlt. Die Nachzahlung für die Zeit von 01/2020 bis 03/2023 wurde extra aufgeschlüsselt und auf dem Verrechnungsblatt für 11/2023 verrechnet.

Somit erhalte ich die Nachzahlung von 2020 bis 2023 im Dezember 2023 - Ich freue mich, aber das Finanzamt freut sich auch, leider!

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simon1979:

--- Zitat von: Murat am 04.12.2023 10:58 ---Wieviel gibt es denn ?



--- Zitat von: simon1979 am 29.11.2023 13:01 ---
--- Zitat von: starmanu13 am 29.11.2023 12:25 ---
--- Zitat von: starmanu13 am 08.11.2023 11:45 ---Ich bekam jetzt ab 04/2023 eine Rückrechnung wegen dem neuen Orts- und Familienzuschlag. Ich bin kommunaler Beamter in einem oberbayerischen Landratsamt.

Warum ab 01.04.2023?

Bekommt man das auch weiter rückwirkend? Was muss ich dazu tun?

Kann das sein? Habe von 04/23 bis 09/23 für 3 Kinder in Ortsklasse 2 einen Betrag von 1099,05 Euro bekommen und ab 10/23 einen Betrag von 1263,66 Euro erhalten. Ich habe 2 Zählkinder (das älteste und das 3. Älteste). Das Älteste hat im August 23 die Ausbildung beendet.

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Unser Landkreis hat jetzt einer rückwirkenden Gewährung ab 01.01.2020 zugestimmt.

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Kreisbeamter im LRA in Bayern

Hab heute auch die Gehaltsabrechnung für Dezember erhalten. Dabei wurde auch der Zeitraum von 01.04.2023 - 30.11.2023 nachbezahlt. Die Nachzahlung für die Zeit von 01/2020 bis 03/2023 wurde extra aufgeschlüsselt und auf dem Verrechnungsblatt für 11/2023 verrechnet.

Somit erhalte ich die Nachzahlung von 2020 bis 2023 im Dezember 2023 - Ich freue mich, aber das Finanzamt freut sich auch, leider!

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In etwa soviel, wie ich vorher bei meiner Bank in den roten Zahlen war. Mit dem Einkommen für Dezember hoffe ich, dass ich am Ende des Monats noch mit einem (H) auf meinem Konto ins neue Jahr gehe.

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