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[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
GaudiumFrenum:
Hi,
ich habe aufgrund meiner 3 Kinder ab 2018 gegen die Besoldung Widerspruch eingelegt und mittlerweile auch geänderte Bescheide erhalten. Bis einschließlich 2019 bin ich ganz zufrieden mit der Änderung.
Da ich ab und zu in diesem Forum ein bisschen mitlese, habe ich mitbekommen, dass die Neuregelung ab 2020 vermeintlich nicht verfassungsgemäß ist.
Deshalb wollte ich nachfragen, ob ich gegen die geänderten Bescheide nochmals Widerspruch gegen die Zeiträume 2020-2022 einlegen muss, um keine Nachteile fürchten zu müssen oder läuft mein Widerspruchsverfahren einfach weiter und ich kann mich erstmal entspannt zurücklehnen?
Auf dem Bescheid steht leider nur
"Einwendungen gegen diese Mitteilung können durch Leistungsantrag gegenüber der für die Festsetzung Ihrer Bezüge zuständigen Stelle erhoben werden."
derSchorsch:
--- Zitat ---Bayern:
ver.di Bayern plant zur Widerspruchseinlegung aufzurufen. Das Thema soll aber noch auf DGB-Ebene abgestimmt werden.
Ziel ist auch eine Erklärung der bayerischen Staatsregierung gegenüber dem DGB Bayern, die Verfahren nicht zu verbeschieden, damit keine Klagen nötig werden und auf die Einrede der Verjährung zu verzichten.
--- End quote ---
https://beamte.verdi.de/themen/besoldung/++co++06863d10-99a1-11ee-8915-c989cbde9bfb
Bewegt sich da endlich was? Sind ja früh dran, wenn noch bis Ende des Jahres Widerspruch eingelegt werden muss!!
starmanu13:
Sollen das die kommunalen bayerischen Beamtem auch tun? Ich habe 3 Kinder! Geht das auch rückwirkend?
derSchorsch:
--- Zitat von: starmanu13 am 17.12.2023 13:49 ---Sollen das die kommunalen bayerischen Beamtem auch tun? Ich habe 3 Kinder! Geht das auch rückwirkend?
--- End quote ---
Jeder Beamte und jede Beamtin sollte es tun!
Der Widerspruch ist kostenlos und daher erst einmal ohne Risiko. Erst wenn er abgelehnt wird, könnte man Klage einreichen. Das ist mir Kosten und daher Risiko verbunden. Im besten Fall werden die Widersprüche jedoch ruhend gestellt, bis es neue Urteile des Bundesverfassungsgerichts gibt. Dann musst du selber nicht klagen, hast dir aber deine Ansprüche gesichert.
Für die Landesbeamten gab es für 2020, 2021 und 2022 Schreiben des Finanzministeriums, dass auf eine zeitnahe Geltendmachung von Ansprüchen verzichtet wird. Daher werde ich auch für diese Jahre "rückwirkend" widersprechen. Ob das Erfolg haben wird, werde ich sehen. Aber auch hier ist der Versuch ja ohne Risiko. Übrigens macht es Sinn, separate Widersprüche für jeweils ein Jahr einzulegen. Einfach um einen Formfehler zu vermeiden.
derSchorsch:
Verdi Bayern hat sich heute auch zu Widersprüchen geäußert:
https://bayern.verdi.de/gruppen/beamtinnen-und-beamte/++co++04c9d3ca-9f54-11ee-ba70-90b11c4f1b2d
Echt kaum zu fassen, was die da fabriziert haben.
--- Zitat ---Im Netz kursieren unterschiedliche Empfehlungen, vor Jahresende noch einen Widerspruch einzulegen. An sich ist ein Widerspruch nicht das richtige Vorgehen, in der Regel wird kein Bescheid vorliegen, gegen den Widerspruch möglich oder nötig wäre. Die Bezeichnung als Widerspruch schadet aber auch nicht.
--- End quote ---
--- Zitat ---Wir können nicht abraten, noch dieses Jahr entsprechende Geltendmachungen einzureichen. Sie sind aber mit dem Risiko verbunden, dass darüber entschieden wird und dann Rechtsmittel ergriffen werden müssen, die mit Kosten verbunden sind, um einen ablehnenden Bescheid nicht rechtskräftig werden zu lassen. Zudem gibt es derzeit auch nicht die Zusage des Finanzministeriums wie in den zurückliegenden Jahren, entsprechende Anträge oder Widersprüche nicht zu verbescheiden. Das Risiko, in ein Klageverfahren gezwungen zu werden, bleibt.
--- End quote ---
--- Zitat ---Inhaltlich sehen wir zudem im kommenden Jahr einen besseren Ansatzpunkt. Das Bürgergeld wird 2024 um etwa 12 % angehoben.
--- End quote ---
--- Zitat ---Es wäre aber mit bundesweit hunderten oder tausenden von Klagen zu rechnen. Das kann weder im Sinn der Dienstherren sein, noch dürfen die Gerichte mit massenhaften Klagen konfrontiert werden, die letztendlich alle dasselbe Ziel haben, eine verfassungsgemäße Bezahlung zu erreichen.
--- End quote ---
Was soll dieses Gequatsche von "Risiko in ein Klageverfahren gezwungen zu werden"? Kann doch nach möglicher Ablehnung jeder selber entscheiden, ob er oder sie klagen möchte. Was soll das für ein Risiko sein? Wollen die den Leuten Angst machen?
Und dann soll die Situation im kommenden Jahr viel besser sein. Auch wenn eine Verbandsklage zulässig und erfolgreich sein sollte, sind dann halt ohne Widerspruch die Ansprüche aus den Vorjahren futsch! Super Tipp! Danke!
Ja, und die armen Dienstherren, wenn viele Widersprüche und Klagen kommen. Wie wäre es, einfach verfassungskonform und amtsangemessen zu alimentieren? Dann bräuchte es den ganzen Mist nicht!!
Verdi Bayern, wessen Interessen vertreten ihr eigentlich? Sicher nicht die der Beamtinnen und Beamten!!
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