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Nach Elternzeit Herabgruppierung möglich?
Tagelöhner:
Dann konstruieren wir mal einen fiktiven Fall:
Arbeitnehmer A hat jahrelang eine Funktion in der mittleren Führungsebene und wir nehmen an, er war auch korrekt in EG X eingruppiert.
Arbeitnehmer A fällt in Ungnade, weil seinen Führungskräften und was noch so darüber als Wasserkopf existiert plötzlich seine Visage nicht mehr gefällt und er wird daher auf die Strafbank gesetzt. Ihm wird die Funktion in der mittleren Führungsebene also entzogen und ihm wird ein Sachbearbeiterposten zugewiesen. Durch geänderte Zeitanteile von Tätigkeiten, veränderte Verantwortlichkeiten und den Wegfall von Befugnissen, ist schwer davon auszugehen, dass die neuen ausgeübten Tätigkeiten nur noch zu einer tatsächliche Eingruppierung EG X-1 oder EG X-2 führen könnten.
Wie soll derjenige zur Wahrung seiner Interessen jetzt bestmöglich damit umgehen, wenn er sich mit der neuen Situation arrangieren kann, und keinen Gefallen daran findet, sich mit dem Arbeitgeber in einen Rechtsstreit zu begeben und der Arbeitgeber ihm auch die übertarifliche Bezahlung zukommen lässt?
MoinMoin:
--- Zitat von: SVAbackagain am 20.12.2022 17:56 ---Doch, das wäre eine wirksame Vertragsänderung. Möglicherweise wäre eine Anfechtung wegen Irrtums möglich, aber auch nur dann, wenn man einen solchen glaubhaft machen kann. Das ist aber hier ja gerade nicht der Fall.
--- End quote ---
Und bei dem Fall:
Also wenn der AG einem neue Tätigkeiten (die ein Änderung der EG zur Folge hat) zuweist, AN und AG sich irren und glauben es ist weiterhin die gleichen EG, dann ist es doch keine einvernehmliche Vertragsänderung?
SVAbackagain:
--- Zitat von: Tagelöhner am 20.12.2022 18:10 ---Dann konstruieren wir mal einen fiktiven Fall:
Arbeitnehmer A hat jahrelang eine Funktion in der mittleren Führungsebene und wir nehmen an, er war auch korrekt in EG X eingruppiert.
Arbeitnehmer A fällt in Ungnade, weil seinen Führungskräften und was noch so darüber als Wasserkopf existiert plötzlich seine Visage nicht mehr gefällt und er wird daher auf die Strafbank gesetzt. Ihm wird die Funktion in der mittleren Führungsebene also entzogen und ihm wird ein Sachbearbeiterposten zugewiesen. Durch geänderte Zeitanteile von Tätigkeiten, veränderte Verantwortlichkeiten und den Wegfall von Befugnissen, ist schwer davon auszugehen, dass die neuen Tätigkeiten nur noch zu einer tatsächliche Eingruppierung EG X-1 oder EG X-2 führen könnten.
Wie soll derjenige jetzt damit umgehen, wenn er sich mit der neuen Situation arrangieren kann, und keinen Gefallen daran findet, sich mit dem Arbeitgeber in einen Rechtsstreit zu begeben?
--- End quote ---
Die neue Situation wäre ja, dass der Arbeitgeber jederzeit seinen Eingruppierungsirrtum korrigieren kann. Wenn man sich unbedingt der Gnade eines Arbeitgebers ausliefern möchte, bei dem man ohnehin in Ungnade gefallen ist und der vielleicht demnächst die Eigenkündigung des Arbeitnehmers herbeiführen möchte, sollte man explizit oder implizit zustimmen. Wenn man hingegen schlau ist, lässt man das besser.
SVAbackagain:
--- Zitat von: MoinMoin am 20.12.2022 18:11 ---
--- Zitat von: SVAbackagain am 20.12.2022 17:56 ---Doch, das wäre eine wirksame Vertragsänderung. Möglicherweise wäre eine Anfechtung wegen Irrtums möglich, aber auch nur dann, wenn man einen solchen glaubhaft machen kann. Das ist aber hier ja gerade nicht der Fall.
--- End quote ---
Und bei dem Fall:
Also wenn der AG einem neue Tätigkeiten (die ein Änderung der EG zur Folge hat) zuweist, AN und AG sich irren und glauben es ist weiterhin die gleichen EG, dann ist es doch keine einvernehmliche Vertragsänderung?
--- End quote ---
Dann könnte eine Anfechtung wegen Irrtums ggfs. Aussicht auf Erfolg haben.
MoinMoin:
--- Zitat von: Tagelöhner am 20.12.2022 18:10 ---Dann konstruieren wir mal einen fiktiven Fall:
Arbeitnehmer A hat jahrelang eine Funktion in der mittleren Führungsebene und wir nehmen an, er war auch korrekt in EG X eingruppiert.
Arbeitnehmer A fällt in Ungnade, weil seinen Führungskräften und was noch so darüber als Wasserkopf existiert plötzlich seine Visage nicht mehr gefällt und er wird daher auf die Strafbank gesetzt. Ihm wird die Funktion in der mittleren Führungsebene also entzogen und ihm wird ein Sachbearbeiterposten zugewiesen. Durch geänderte Zeitanteile von Tätigkeiten, veränderte Verantwortlichkeiten und den Wegfall von Befugnissen, ist schwer davon auszugehen, dass die neuen Tätigkeiten nur noch zu einer tatsächliche Eingruppierung EG X-1 oder EG X-2 führen könnten.
Wie soll derjenige jetzt damit umgehen, wenn er sich mit der neuen Situation arrangieren kann, und keinen Gefallen daran findet, sich mit dem Arbeitgeber in einen Rechtsstreit zu begeben?
--- End quote ---
Da konstruiere ich doch gleich noch was hintennach:
AG weist dem A neue Tätigkeiten zu, die zu einer EG X-1 führen, bezahlt ihn aber weiter mit dem höheren Entgelt und nach 6 Monaten besinnt er sich seines Eingruppierungsirrtums und überweist das korrekte Entgelt und holt sich das zu viel Gezahlte zurück.
Dann kann A dieser Herabgruppierung nur noch wegen Irrtums anfechten, korrekt?
Und darf ab sofort nicht mehr die Tätigkeiten ausüben.
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