Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Als E11 auf E13 Stellen bewerben - Chancen?

<< < (5/5)

WasDennNun:

--- Zitat von: clarion am 27.12.2022 23:42 ---Bei Euch scheinen bei Tarifbeschäftigten den gleichen Spielregeln wie bei Beamter zu gelten.

Beamte werden vor dem Hintergrund  des Statusamtes beurteilt. Von einem A12er wird mehr erwartet als von einem A11er. Der A12er muss mehr leisten um eine bestimmte Beurteilung zu bekommen  als ein A11er mit der gleichen  Note. Deshalb ist ein A12er mit einer bestimmten Note besser als ein A11er mit derselbe Note , zumindest theoretisch.

M.E ist es aber Quatsch,  diese Regelung für Beamte auf Tarifbeschäftigte runterzubrechen. Das ist ein  echter 🍎 🍐 Vergleich

--- End quote ---
es ist Quatsch, wenn jemand von außen mit im Bewerbungsverfahren ist, da ja dieses Kriterium nicht angewendet werden kann für alle.
Es ist kein Quatsch und kein  🍎 🍐 Vergleich wenn zwei interne die beide eine Beurteilung haben miteinander vergleichen werden, da dann beide 🍎 oder 🍐 sind.
und ein EG12 Tätigkeit die mit 2 bewertet wird ist sicherlich eine "bessere 2" als eine EG5 Tätigkeit ...
Das kann man objektiv so festsetzen und vereinfacht die Auswahl.
Natürlich ist das nicht unbedingt der optimale Weg die bestmögliche Besetzung für eine Tätigkeit auszuwählen, weil sie unabhängig vom Inhalt der Tätigkeit erfolgt.

clarion:
Wenn man hausintern ausschreibt, ist das was WasDennNun beschreibt sicherlich richtig. Aber ausweislich des allerersten Posting in diesem Thread lag der Sachverhalt hier nicht vor, sondern es wurde neu ausgeschrieben,  ohne dass dem Bewerber die Nicht-Eignung mitzuteilen.

Moon1980:
Hamburg wendet tatsächlich die für Beamte geltende Regeln auch auf Tarifangestellte an, auch bei Beurteilungen. Dies wurde schon nehrfach moniert, so richtig will da keiner ran (...).

Es hindert dich jedoch keiner, sich das nächste Mal mit einem Zwischenzeugnis zu bewerben, in dem keine Wertigkeit mitgeteilt wird. Der Anspruch auf ein Zwischenzeugnis ergibt sich aus dem TVL, und es muss sofort ausgestellt werden.

Wenn du im jetzigen Fall keine "Welle" wie von anderen vorgeschlagen machen willst, kannst du das ad acta legen.

HamburgerJung:
Hatte mich auch auf eine E14 beworben und wurde nun komischerweise trotz E11 Beurteilung eingeladen.
Es scheint also nicht jede Behörde so anzuwenden oder ich war eben der einzige Bewerber .... =P



--- Zitat von: Moon1980 am 06.01.2023 22:16 ---Hamburg wendet tatsächlich die für Beamte geltende Regeln auch auf Tarifangestellte an, auch bei Beurteilungen. Dies wurde schon nehrfach moniert, so richtig will da keiner ran (...).

Es hindert dich jedoch keiner, sich das nächste Mal mit einem Zwischenzeugnis zu bewerben, in dem keine Wertigkeit mitgeteilt wird. Der Anspruch auf ein Zwischenzeugnis ergibt sich aus dem TVL, und es muss sofort ausgestellt werden.

Wenn du im jetzigen Fall keine "Welle" wie von anderen vorgeschlagen machen willst, kannst du das ad acta legen.

--- End quote ---

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version