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§ 28 TV-L

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MarieH:
Hallo Zusammen,

laut §28 TV-L können Beschäftigte bei vorliegen eines wichtigen Grundes Sonderurlaub unter Verzicht auf die Fortzahlung des Entgelts erhalten.

Hier meine Fragen:

Was können wichtige Gründe sein?
Wäre eine berufliche Weiterbildung ein solcher Grund?
Wie lange darf ein solcher Sonderurlaub maximal dauern?
Wie lange im Voraus sollte ein solcher Sonderurlaub beantragt werden?

Grüße und euch allen schöne Feiertage

blondie:
Gründe kann es viele geben.
Ja.
Das ist nicht festgelegt und könnte z.B. bei einem Studium einige Zeit dauern.
Wenn du es weißt und in Anspruch nehmen willst.

MarieH:
Guten Morgen,

das es viele Gründe geben kann, ist mir bewusst, allerdings nicht, was ein wichtiger Grund sein kann.

Vielleicht kann mir hier jemand etwas konkreter weiterhelfen.

SVAbackagain:
Da der Arbeitnehmer auf das Entgelt verzichtet, ist in erster Linie maßgeblich, was der Arbeitnehmer für „wichtig“ erachtet. Erst bei einem Interessenkonflikt bei der Gewährung zwischen den Parteien kommt es auf die Abwägung und somit auf die Gewichtigkeit an.

Garfield:

--- Zitat von: MarieH am 22.12.2022 09:28 ---Guten Morgen,

das es viele Gründe geben kann, ist mir bewusst, allerdings nicht, was ein wichtiger Grund sein kann.

Vielleicht kann mir hier jemand etwas konkreter weiterhelfen.

--- End quote ---

Wenn so etwas nicht geregelt, dann meist aus gutem Grund.
In diesem Fall, weil der einzige, der darüber entscheiden kann, was ein wichtiger Grund ist, der Arbeitgeber ist.
Will er dich nicht gehen lassen, ist kein Grund wichtig genug. Kommt ihr gut aus und er ist bereit dazu, weil er dich in der Zeit z.B. gut ersetzen kann, dann kann jeder Grund wichtig genug sein.

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