Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
§ 28 TV-L
Coffee86:
--- Zitat von: MarieH am 04.01.2023 10:39 ---Eine sachliche Beantwortung wäre mir lieber gewesen. Nun bin ich nicht schlauer. Deine Be- bzw. Verurteilung interessiert mich nicht.
--- End quote ---
Entschuldige wenn dies zur schroff formuliert war. Mir ging es nicht darum dich zu verurteilen. Ich verstehe deine Intention dahinter, aber ich sehe eben nicht, wieso ein Arbeitgeber hier zustimmen sollte. Er hat hiervon nur Nachteile.
Personaleinsparung sehe ich nicht, da die Stelle sicherlich neu besetzt werden muss. Dafür muss eine Person gefunden werden (befristet - je nach Arbeitskräftemarkt kein leichtes Unterfangen heutzutage), angelernt werden und auf Halde geparkt werden, bis deine endgültige Entscheidung feststeht und die Person entfristet werden kann. Aber auch nur wenn diese Person sich auch über 3-4 Jahre parken lässt und sich nicht erneut wegbewirbt. Und das damit sich jemand neu orientieren kann und nur wieder kommt, wenn es nicht klappt (und dann möglicherweise sowieso später einen anderen Weg eineschlägt, weil der aktuelle Job einen nicht glücklich macht). Das Team hat auch eine Mehrbelastung während der Ausschreibung & Anlernung. Die eingestellte Person hat auch nur eine begrenzte Perspektive. Und eben eine erneute kleine Anlernphase/Aktualisierung der Kenntnisse, solltest du zurück kommen.
Nimms mir nicht übel. Deine Beweggründe verstehe ich völlig. Man sollte das machen was einen glücklich macht und ich unterstütze jegliche Selbstverwirklichung, aber es gibt eben auch immer zwei Seiten einer Medaille. Und hier sehe ich eben auf der einen Seite (deiner) alle Vorteile und auf der anderen (AG, Team, vertrender AN) alle Nachteile.
Aber natürlich entscheidet das die entsprechende Personalabteilung. Ich gebe nur zu Bedenken, was dem allen entgegen stehen könnte (und was auch von der Personalabteilung kommen KÖNNTE). Das heißt natürlich nicht das ich mit meiner Einschätzung rechtlich richtig liege. Das müssen die zuständigen Personaler oder entsprechende nachgelagerte Gerichtsbarkeiten klären.
@WasDennNun: Könnte Sie aber nicht auch in Stufe 1 zurückfallen, sollte sie gegenwärtig in Stufe 2 sein? Soweit ich mich erinnere führen Abwesenheiten von mehr als 3 Jahren gem. §17 Abs. 3 TV-L zur einer "Rückstufung" um eine Stufe (mind. jedoch die Stufe der Einstellung)?
WasDennNun:
--- Zitat von: Coffee86 am 04.01.2023 13:09 ---
--- Zitat von: MarieH am 04.01.2023 10:39 ---Eine sachliche Beantwortung wäre mir lieber gewesen. Nun bin ich nicht schlauer. Deine Be- bzw. Verurteilung interessiert mich nicht.
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Entschuldige wenn dies zur schroff formuliert war. Mir ging es nicht darum dich zu verurteilen. Ich verstehe deine Intention dahinter, aber ich sehe eben nicht, wieso ein Arbeitgeber hier zustimmen sollte. Er hat hiervon nur Nachteile.
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Nun wenn für ihn es schwieriger ist, eine Erzieherin mit heilpädagogischer Zusatzqualifikation einzustellen als eine Sachbearbeiterin und stellvertretende Teamleiterin im Einwohnermeldewesen, dann hat er doch durchaus Vorteile.
Und dann würde er doch einem Antrag zustimmen und parallel dazu einen Änderungsvertrag beipacken.
So dass die Stelle sofort frei ist und neu besetzt werden kann und in 4 Jahren eine Stelle der Erzieherin auch.
MarieH:
--- Zitat von: WasDennNun am 04.01.2023 13:28 ---
--- Zitat von: Coffee86 am 04.01.2023 13:09 ---
--- Zitat von: MarieH am 04.01.2023 10:39 ---Eine sachliche Beantwortung wäre mir lieber gewesen. Nun bin ich nicht schlauer. Deine Be- bzw. Verurteilung interessiert mich nicht.
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Entschuldige wenn dies zur schroff formuliert war. Mir ging es nicht darum dich zu verurteilen. Ich verstehe deine Intention dahinter, aber ich sehe eben nicht, wieso ein Arbeitgeber hier zustimmen sollte. Er hat hiervon nur Nachteile.
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Nun wenn für ihn es schwieriger ist, eine Erzieherin mit heilpädagogischer Zusatzqualifikation einzustellen als eine Sachbearbeiterin und stellvertretende Teamleiterin im Einwohnermeldewesen, dann hat er doch durchaus Vorteile.
Und dann würde er doch einem Antrag zustimmen und parallel dazu einen Änderungsvertrag beipacken.
So dass die Stelle sofort frei ist und neu besetzt werden kann und in 4 Jahren eine Stelle der Erzieherin auch.
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Vielen Dank. Genau das war mein Gedanke. Als Erzieherin könnte ich nämlich ebenfalls beim aktuellen Arbeitgeber bleiben. Ich sehe hier für beide Seiten Vorteile, denn Erzieher sind "Mangelware" und für meine jetzige Stelle stehen einige erfahrene Kolleginnen und Kollegen in den Startlöchern.
Und trotzdem wäre es für mich als Mutter auch gut, eine Sicherheit zu haben, sollte ich die Ausbildung wider erwarten nicht schaffen.
McOldie:
--- Zitat von: WasDennNun am 04.01.2023 12:44 ---
--- Zitat von: Bernd47 am 04.01.2023 12:33 ---Die Frage ist, was man mit einem möglichen Sonderurlaub erreichen will.
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Unter anderem Arbeitsplatzsicherheit und nicht in Stufe 1 landen, wenn man beim gleichem AG bleibt.
--- Zitat von: Bernd47 am 04.01.2023 12:33 ---Um den neuen Weg "auszutesten", könnte ja auch soetwas wie ein Sabbatical Jahr in Frage kommen. Da kenne ich mich allerdings überhaupt nicht mit den Randbedingungen aus.
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Ist das nicht ein anderer Name für §28 TV-L?
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Die Möglichkeit eines Sabbaticals ergibt sich bei den Tarifbeschäftigten der Länder aus den Regelungen des TV-L. § 6 Abs. 2 enthält die ausdrückliche Regelung, dass für die Durchführung von Sabbatjahren ein längerer Zeitraum zugrunde gelegt werden kann.
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