Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
§ 28 TV-L
MarieH:
Eine sachliche Beantwortung wäre mir lieber gewesen. Nun bin ich nicht schlauer. Deine Be- bzw. Verurteilung interessiert mich nicht.
Bernd47:
Ich finde es klasse, wenn jemand den Mut hat, einen Weg zu gehen, der einem mehr zusagt. Wer dafür auch noch eine sichere Einnahmenquelle und einen sicheren Job aufgibt bzw. riskiert, nimmt sein Leben in die Hand und verdient höchsten Respekt.
Die Frage ist, was man mit einem möglichen Sonderurlaub erreichen will. Wie wahrscheinlich ist es, dass Du die Ausbildung nach 3 bzw. 4 Jahren abschließt und dann direkt in den alten Job zurück möchtest? Ich sehe eher den berechtigten Ansatz, sich einige Zeit zu nehmen, um die neue Ausbildung auf den Prüfstand zu stellen. Wenn man nach ein paar Monaten feststellt, dass es nicht das Richtige ist, dann wäre eine "Rückfallversicherung" nicht schlecht.
Um den neuen Weg "auszutesten", könnte ja auch soetwas wie ein Sabbatical Jahr in Frage kommen. Da kenne ich mich allerdings überhaupt nicht mit den Randbedingungen aus.
Wenn Du den Weg über den Sonderurlaub gehst, würde ich zunächst ein Gespräch mit der Personalabteilung suchen. Da bekommst Du schon einen Eindruck und kannst auch klären, wie ausführlich der Antrag sein sollte.
Ob ein möglicher Rechtsweg mit den damit einhergehenden Belastungen sinnvoll ist, wenn man doch einen ganz anderen Weg gehen will? Das muss jeder für sich entscheiden.
WasDennNun:
--- Zitat von: Bernd47 am 04.01.2023 12:33 ---Die Frage ist, was man mit einem möglichen Sonderurlaub erreichen will.
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Unter anderem Arbeitsplatzsicherheit und nicht in Stufe 1 landen, wenn man beim gleichem AG bleibt.
--- Zitat von: Bernd47 am 04.01.2023 12:33 ---Um den neuen Weg "auszutesten", könnte ja auch soetwas wie ein Sabbatical Jahr in Frage kommen. Da kenne ich mich allerdings überhaupt nicht mit den Randbedingungen aus.
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Ist das nicht ein anderer Name für §28 TV-L?
McOldie:
--- Zitat von: Bernd47 am 04.01.2023 12:33 ---Um den neuen Weg "auszutesten", könnte ja auch soetwas wie ein Sabbatical Jahr in Frage kommen. Da kenne ich mich allerdings überhaupt nicht mit den Randbedingungen aus.
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Ist das nicht ein anderer Name für §28 TV-L?
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Das Sabbaticel ist keine Beurlaubungsvariante sondern ein besonderes Arbeitszeitmodell mit Teilzeit
WasDennNun:
--- Zitat von: McOldie am 04.01.2023 12:57 ---
--- Zitat von: Bernd47 am 04.01.2023 12:33 ---Um den neuen Weg "auszutesten", könnte ja auch soetwas wie ein Sabbatical Jahr in Frage kommen. Da kenne ich mich allerdings überhaupt nicht mit den Randbedingungen aus.
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Ist das nicht ein anderer Name für §28 TV-L?
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Das Sabbaticel ist keine Beurlaubungsvariante sondern ein besonderes Arbeitszeitmodell mit Teilzeit
[/quote]Aber nicht m TV-L oder?
Oder wo ist das geregelt?
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