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Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion I

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MrRossi:

--- Zitat von: Tagelöhner am 02.01.2023 10:35 ---@MrRossi

Bist du Beamter? Selber die Kündigung erklären und dabei Gefahr laufen, dass der Arbeitgeber aus welchen Gründen auch immer, dies auch noch begrüßt. Dabei gibt man dann den erworbenen Kündigungsschutz auf und handelt sich noch eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld ein.

So ein schwachsinniger Vorschlag kann irgendwie nur von einem Durchlauferhitzer der Bestenauslese kommen.

Sowas kann man machen, wenn man gerne pokert und einen adäquaten neuen Job hat, den man gerne nahtlos antreten würde aber sich zugleich vorstellen kann, seinen alten Job weiterzuführen.

--- End quote ---

Sorry, natürlich sollte die Kündigung erst nach neuer Jobannahme erfolgen, hab es bischen überspitzt geschrieben.
Es bleibt aber die Frage:
Und welche anderen Druckmittel ergeben sich für die, wenn Sie nicht mehr tarifgebunden sind?

Schmitti:

--- Zitat von: WasDennNun am 02.01.2023 10:26 ---bzw. der AG könnte doch trotzdem nicht übertariflich bezahlen, weil einige kommunale AG es untersagt ist mehr zuzahlen.
--- End quote ---
In meinem Fall gibt das Kommunalrecht das nur für nicht tarifgebundene Kommunen als Höchstgrenze vor, für die KAV-Mitgliedskommunen wird die Anwendung der tarifvertraglichen Regelungen direkt vorgeschrieben. Und angesichts derer Regelungsinhalte ist der Verhandlungsspielraum arbeitgeberseitig schon sehr stark eingegrenzt, was soll da noch zu verhandeln sein (abseits der Fachkräfte-RL zumindest)?
Diese kommunalrechtliche Vorschrift müsste daher zwangsläufig entfallen, damit das Gedankenspiel von Skiveren überhaupt funktionieren könnte, und damit hätte ich bei diesem Konstrukt eben einen Verhandlungsspielraum, den ich in der Realität derzeit so nicht habe.


--- Zitat von: MrRossi am 02.01.2023 10:32 ---Auch wenn du meinst den TVÖD zu übertrumpfen halte ich es eher als Wunschdenken als Realitätsfern dass sich so etwas in der "breit gepriesenen Masse der Überflieger" zu gewünschten Ergebnissen führen wird.
--- End quote ---
Als den Kommunen die Möglichkeit der Fachkräftezulage eröffnet wurde, die betraglich einen Spielraum ließ, haben hier einige dieses Werkzeug durchaus unterschiedlich genutzt und passende ITler bzw. Ingenieure haben das schon als Verhandlungsgegenstand genutzt. Daher denke ich schon, dass das grundsätzlich funktionieren könnte.
Und letztlich wird gerade im kommunalen Bereich doch immer wieder deutlich, dass arbeitgeberseitig nicht unbedingt alle Regeln des Arbeitsrechts bekannt sind/richtig angewandt werden, und es hier und da auch mal zu Beschäftigungsverhältnissen kommt, weil Bürgermeister X seinen Wunschkandidaten ins Haus holen will, da wird hintenrum leise auch nichts anderes gemacht als das ausgehandelt, was dann später in den Stellenplänen als Ergebnis perfekter Stellenbewertung auftaucht. Klar, der E5er oder E10er mit eher standartmäßigen Sachbearbeiteraufgaben wird nicht jedes Jahr mit dem obersten Personalverantwortlichen zu neuen Gehaltsverhandlungen zusammenkommen, aber um die kümmert sich ja auch in Skiverens Traumwelt weiter die Gewerkschaft ;-)

Bastel:

--- Zitat von: Tagelöhner am 02.01.2023 10:35 ---@MrRossi

Bist du Beamter? Selber die Kündigung erklären und dabei Gefahr laufen, dass der Arbeitgeber aus welchen Gründen auch immer, dies auch noch begrüßt. Dabei gibt man dann den erworbenen Kündigungsschutz auf und handelt sich noch eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld ein.

So ein schwachsinniger Vorschlag kann irgendwie nur von einem Durchlauferhitzer der Bestenauslese kommen.

Sowas kann man machen, wenn man gerne pokert und einen adäquaten neuen Job hat, den man gerne nahtlos antreten würde aber sich zugleich vorstellen kann, seinen alten Job weiterzuführen.

--- End quote ---

Wie kann man nur so von Neid und Hass zerfressen sein? Beamte müssen wirklich die Ausgebuhrt des Bösen für dich darstellen ;D

Ein frohes neues Jahr wünscht dir ein Durchlauferhitzer der Bestenauslese.

ACDSee:

--- Zitat von: xirot am 02.01.2023 09:02 ---
             Tarif            Inflation

2020     1,04%             0,5
2021     1,4%               3,1
2022     1,8%               10

             4,24                13,6

--- End quote ---

die Summe kannst du hier nicht ziehen, aufgrund von Zinseszins. Du muss multiplizieren.
Bei drei Jahren ist das noch nicht so krass, je länger der Zeitraum, desto eher merkst du den Unterscheid :-(

Tarif: 1,0104*1,014*1,018 = 4,3%
Inflation: 1,005*1,031*1,1 = 14%

Das ist auch der Grund, warum jeder Euro an Einmalzahlung, der mit dem Verzicht auf prozentuale Steigerungen erkauft wird, sich langfristig rächt.

RadWirdKommen:

--- Zitat von: Schmitti am 02.01.2023 09:34 ---.... Und ich bin womöglich nicht der einzige, der sich zutraut, den TvÖd darin zu übertrumpfen.

--- End quote ---

Ich glaube da unterschätzt du die Bereitschaft des Arbeitsgeber notfalls einfach ohne dich auszukommen. Vorallem wenn du dich schon woanders umschaust und evtl einen neuen Vertrag wo unterschrieben hast warum dann verhandeln wenn man dann schon mehr in der neuen Arbeit bekommt? Wenn du dann doch bereit bist zu bleiben weiß dein Arbeitgeber doch schon dass du Kompromisse machen würdest um nur deine Arbeitsstelle zu behalten. Dieses pseuso Wechseln mit schon unterschriebenen Arbeitsvertrag ist immer ein Witz.

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