Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
$ 16 Absatz 5 Höherstufungen beliebig oft?
WasDennNun:
--- Zitat von: FrankFurter am 05.01.2023 09:57 ---Hallo WasDennNun,
jetzt habe ich es verstanden. Dann wird das hier völlig falsch gehandhabt. Auf der Gehaltsmitteilung ist derjenige in der Eg8 Stufe 4 mit dem Grundentgelt entsprechend der Stufe, aber richtigerweise wäre er weiterhin in der Stufe 2, mit einer Zulage zur 4 und er würde wenn diese 2 Jahre um wären in die 3 kommen mit entsprechender Zulage z.B. in die 5. Jetzt habe ich es verstanden.
--- End quote ---
Korrekt oder mit Zulage zur 4, je nachdem wie die Zulage ausgestaltet ist.
Oder weiterhin mit der fixen Zulage der Differenz zwischen zwischen Stufe 2 und 4
Isie:
Die falsche Darstellung in der Gehaltsmitteilung kann daran liegen, dass das Bezügeabrechnungsprogramn unkomfortabel ist und die Zulage nicht berechnen kann. Oder es ist schlicht eine falsche Anwendung der Vorschrift.
WasDennNun:
--- Zitat von: Isie am 05.01.2023 10:25 ---Die falsche Darstellung in der Gehaltsmitteilung kann daran liegen, dass das Bezügeabrechnungsprogramn unkomfortabel ist und die Zulage nicht berechnen kann. Oder es ist schlicht eine falsche Anwendung der Vorschrift.
--- End quote ---
Naja solange der Mensch nicht ein Stufenanstieg hat, ist es ja im Ergebnis wumpe.
Aber halt ein Falsche Info (für z.B. eine Bank, die glaub er wäre dann fix Stufe 4 obwohl er nur eine widerrufliche Zulage hat)
Wenn die dann manuell dort entsprechend das nachtragen, ebenfalls.
Isie:
Der nächste Stufenaufstieg ist der entscheidende Punkt. Wenn dieser im September 2026 erfolgt, ist es falsche Rechtsanwendung. Wenn der Stufenaufstieg unterbunden wurde, ist die Darstellung zwar nicht richtig, aber in Bezug auf die Höhe der Entgeltzahlung unschädlich. Man sollte überprüfen, ob das Bezügeabrechnungsprogramm keine bessere Möglichkeit bietet.
TVWaldschrat:
Die Software für Bezüge wäre ganz schön ungeeignet für den öD, wenn es keinen Punkt für sonstiges oder Zulagen gibt. Wie werden denn sonst Überstunden und Schichtzulagen abgerechnet?
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