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Gleiche Stelle - unterschiedliche Gehaltsgruppen

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Isie:
Ja, das ist anscheinend die speziellere Vorschrift, sofern es sich um eine Vorschulklasse handelt.

ACS:

--- Zitat von: Wabi Sabi am 10.01.2023 16:49 ---Da „Grundschulförderklasse“ gefallen ist, geht es hierum?:

https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/0000/17_0899_D.pdf

bzw.
Abschnitt 4.3 der Entgeltordnung Lehrkräfte:

Dort Seite 40 oben

https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/rechte_Navigation/K._EntgO-L/TV_EntgO-L_Anlage_i.d.F._ÄTV_Nr._3_Homepage.pdf

--- End quote ---

Vielen Dank für deine Mühe. Abschnitt 4.3 der Entgeltordnung Lehrkräfte trifft exakt zu. Deshalb dürfte es ja eigentlich nicht sein, dass unterschiedliche Entgeldgruppen bei der gleichen Stelle existieren, oder verstehe ich es falsch?
 

ACS:

--- Zitat von: Isie am 10.01.2023 15:57 ---Dieser Abschnitt aus der Entgeltordnung Lehrkräfte könnte passen:

Die Lehrkraft mit abgeschlossener fachspezifischer, mindestens dreijähriger Berufsausbildung,
ist in der Entgeltgruppe eingruppiert, die nach Satz 3 der beim Arbeitgeber geltenden Besoldungsgruppe entspricht, in welche sie im Eingangsamt eingestuft wäre, wenn sie nach Maßgabe von Satz 2 im Beamtenverhältnis stünde. 2Für die Ermittlung dieser Besoldungsgruppe ist das der auszuübenden Tätigkeit entsprechende Beamtenverhältnis zugrunde zu legen, in das eine Lehrkraft übernommen werden könnte, wenn sie über eine abgeschlossene Hochschulbildung hinaus alle weiteren laufbahnrechtlich vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllen würde. 3Es entspricht

der Besoldungsgruppe
die Entgeltgruppe


A 10
9a **)


A 11
9b **).


**) Lehrkräfte in dieser Entgeltgruppe erhalten eine monatliche Angleichungszulage gemäß Anhang 1.

Es ist also entscheidend, in welcher Besoldungsgruppe eine beamtete Lehrkraft in dieser Schulform und mit dieser Tätigkeit wäre.

--- End quote ---

Das eine verbeamtete KollegIn in der Grundschulförderklasse tätig ist, gibt es meines Wissen nicht. Aber wäre natürlich interessant zu wissen um es ableiten zu können.

ACS:

--- Zitat von: Isie am 10.01.2023 17:17 ---Ja, das ist anscheinend die speziellere Vorschrift, sofern es sich um eine Vorschulklasse handelt.

--- End quote ---
Ja, früher hieß es Vorschulklasse, mittlerweile Grundschulförderklasse. Gemeint ist aber das gleiche.

Isie:

--- Zitat von: Wabi Sabi am 10.01.2023 16:49 ---Da „Grundschulförderklasse“ gefallen ist, geht es hierum?:

https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/0000/17_0899_D.pdf

bzw.
Abschnitt 4.3 der Entgeltordnung Lehrkräfte:

Dort Seite 40 oben

https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/rechte_Navigation/K._EntgO-L/TV_EntgO-L_Anlage_i.d.F._ÄTV_Nr._3_Homepage.pdf

--- End quote ---

Dies ist der Text der Vorschrift:

"Entgeltgruppe 9a
Erzieher, Freundschaftspionierleiter, Heilerziehungspfleger, Hortner, Kindergärtner, Ergotherapeuten, Logopäden oder Physiotherapeuten mit entsprechender staatlicher Anerkennung
in einem Schulkindergarten oder in einer Vorschulklasse."

Die EG 9b gibt es unter folgenden Voraussetzungen:

Leiter eines Schulkindergartens oder einer Vorschulklasse
mit einem Abschluss als Erzieher, Freundschaftspionierleiter, Heilerziehungspfleger, Hortner, Kindergärtner, Ergotherapeut, Logopäde oder Physiotherapeut mit entsprechender staatlicher Anerkennung und
mindestens einjähriger sonderpädagogischer Zusatzausbildung.

Die abweichende Eingruppierung anderer Personen kann sich aus den verschiedensten Gründen ergeben. Daraus ergibt sich kein Anspruch auf eine höhere Eingruppierung.

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