Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Teilzeitbewerberin wird bevorzugt?
Flying:
Vermutlich wollte man die andere Bewerberin unbedingt haben und du bist quasi die Zweitbesetzung und erhälst den Stundenrest, der übrig geblieben ist.
Diskriminierend ist da nichts, auch wenn es für dich vermutlich heißt: Weitersuchen.
tv-landschaft:
oder man erhofft sich davon, dass bei Urlaub/Krankheit noch der Hauptteil trotzdem erledigt wird und sich beide auf die 19,5h einlassen. Würde freundlich absagen mit dem Hinweis, dass du Vollzeit suchst. Vielleicht können wie dir ja doch noch etwas anbieten.
NWB:
Immer wieder faszinierend, was das für Stilblüten treibt.
Opa:
--- Zitat von: Coffee86 am 17.01.2023 06:47 ---Aber jetzt ein Fass aufmachen wo man gar nicht weiß woran es genau lag und sich für die Zukunft jegliche Chance bei der Behörde nehmen?
--- End quote ---
Woran es lag, lässt sich ja leicht herausfinden. Julia hat im Rahmen ihres Bewerbungsverfahrensanspruchs gem. Art. 33 Abs. 2 GG die Möglichkeit, Akteneinsicht in die vollständigen Unterlagen der Auswahlkommission zu nehmen.
Erst dann kann sie entscheiden, wie sie weiter vorgehen möchte. Ist doch kleines Verwaltungseinmaleins:
- Sachverhalt ermitteln
- prüfen und subsumieren
- entscheiden.
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