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Höhergruppierung und Versetzung in eine andere Behörde

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Andre4s:
Hallo Zusammen,

ich möchte mich auf eine neue Stelle (EG12) bei einer anderen Behörde bewerben. Aktuell bin ich auch beim Land in der Entgeltgruppe 11, Stufe 3 eingruppiert. Bei beiden Behörden gilt der TV-L, daher ist die Frage, ob bei einer Höhergruppierung der bestehende Arbeitsvertrag gekündigt werden muss, oder ein Änderungsvertrag abgeschlossen wird.

Wie läuft das mit der Probezeit in der neuen Behörde? Gilt wie bei Neuverträgen eine Probezeit von 6 Monaten?

Ich wäre dankbar für eine Antwort.

Viele Grüße
Andreas

Johann:
Solange es beides Landesbehörden des selben Bundeslandes sind, wird dein Arbeitsvertrag fortgesetzt, als hättest du dich in deiner Behörde auf eine andere Stelle beworben. Der Arbeitgeber bleibt schließlich derselbe.

Du wirst dann in EG 12/3 eingruppiert (https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/hoehergruppierung.html).

SVAbackagain:
Hinsichtlich der Probezeit ist diese in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis nach TV-L ohnehin ohne jede Wirkung.

Andre4s:
Vielen Dank für eure Antworten!

HamburgerJung:
Wird er nicht in Stufe 2 landen?
So wurde mir das immer erklärt.



--- Zitat von: Johann am 16.01.2023 16:31 ---Solange es beides Landesbehörden des selben Bundeslandes sind, wird dein Arbeitsvertrag fortgesetzt, als hättest du dich in deiner Behörde auf eine andere Stelle beworben. Der Arbeitgeber bleibt schließlich derselbe.

Du wirst dann in EG 12/3 eingruppiert (https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/hoehergruppierung.html).

--- End quote ---

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