Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Höhergruppierung und Versetzung in eine andere Behörde
SVAbackagain:
Nein. Du solltest Dir Dinge von Leuten erklären lassen, die über hinreichend Intellekt und das erforderliche Wissen verfügen.
HamburgerJung:
--- Zitat von: SVAbackagain am 17.01.2023 20:07 ---Nein. Du solltest Dir Dinge von Leuten erklären lassen, die über hinreichend Intellekt und das erforderliche Wissen verfügen.
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Alles klar :D Danke.
Das aber die Stufenlaufzeit quasi genullt wird stimmt aber?
Ich meine damit wenn man z.B. einen Monat vor Stufenanstieg wechselt.
SVAbackagain:
Bei einer Höhergruppierung beginnt die Stufenlaufzeit von vorn.
WasDennNun:
--- Zitat von: HamburgerJung am 17.01.2023 19:57 ---Wird er nicht in Stufe 2 landen?
So wurde mir das immer erklärt.
--- Zitat von: Johann am 16.01.2023 16:31 ---Solange es beides Landesbehörden des selben Bundeslandes sind, wird dein Arbeitsvertrag fortgesetzt, als hättest du dich in deiner Behörde auf eine andere Stelle beworben. Der Arbeitgeber bleibt schließlich derselbe.
Du wirst dann in EG 12/3 eingruppiert (https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/hoehergruppierung.html).
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Würde mich mal interessieren, wer das so immer erklärt hat?
Ein Profi aus der Personalabteilung??
Andre4s:
Wieviel Verhandlungsspielraum hat man eigentlich bei der Versetzung? Könnte man theoretisch auch beim Wechsel eine Stufe überspringen?
Also statt EG 12/3 direkt in EG12/4.
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