Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Verstoß gegen Kernarbeitszeit
Mapaju2011:
Hallo, ich habe letzte Woche eine Abmahnung bekommen.
Ich war zwischen Weihnachten und Sylvester arbeiten. Ich arbeite in einer Gemeinde.
Die Gemeinde war zwischen den Feiertagen geschlossen und ich an beiden Tagen allein in der Gemeinde arbeiten. An einem Tag hätte ich von 9-15 Uhr und an dem anderen Tag von 8-18 Uhr, ohne Pause, arbeiten müssen. Ich habe am 1. Tag von 8-14 Uhr und am 2. Tag von 7-17 Uhr gearbeitet.
Laut Abmahnung ist das ein verstoß gegen die Kernarbeitszeit und Dienstvereinbarung.
Die Veränderung der Arbeitszeit erfolgte selbstständig und ohne vorherige Zustimmung des Vorgesetzten, so steht es in der Abmahnung.
Ehrlich gesagt, habe ich nicht daran gedacht meinen Vorgesetzten zu fragen, ob ich an diesen zwei Tagen zeitlich anders arbeiten kann, da ich eh alleine und die Gemeinde geschlossen war.
Wie seht Ihr die Abmahnung?
Schmitti:
Was wurde denn vorher vorgegeben, und wann, wie man mit der Arbeitszeit an den Schließtagen umgehen soll?
FearOfTheDuck:
Wenn es keine Sonderregelungen gab für die betreffenden Tage und du tatsächlich gegen Kernarbeitszeit und DV verstoßen hast, ist die Abmahnung wohl gerechtfertigt.
Inwieweit man sie hätte aussprechen müssen, ist eine andere Frage. Vielleicht wäre ein bisschen Fingerspitzengefühl angebracht gewesen, vielleicht bist du mal der falschen Person auf den Schlips getreten, vielleicht gab es gute Gründe, die entsprechenden Zeiten besetzt zu wissen.
Ich persönlich halte die Abmahnung für überzogen.
WasDennNun:
klingt gerechtfertigt,
aber natürlich überflüssig und man fragt sich, was die da geritten hat und was sie mit dir vorhaben.
Vielleicht solltest du deinen AG abmahnen, dass er gegen das Gesetz verstößt, weil er dir keine Pause erlaubt hat.
Oder die Dienstvereinbarung anfechten, da die eine Pausenlose Kernarbeitszeit von 8-18 vorsieht, was bestimmt unzulässig ist und wenn sie dann als unzulässig festgestellt wird, dann könntest du evtl. die Abmahnung angreifen, da auf nicht korrekter DV basiert.
Coffee86:
--- Zitat von: WasDennNun am 18.01.2023 11:23 ---klingt gerechtfertigt,
aber natürlich überflüssig und man fragt sich, was die da geritten hat und was sie mit dir vorhaben.
Vielleicht solltest du deinen AG abmahnen, dass er gegen das Gesetz verstößt, weil er dir keine Pause erlaubt hat.
Oder die Dienstvereinbarung anfechten, da die eine Pausenlose Kernarbeitszeit von 8-18 vorsieht, was bestimmt unzulässig ist und wenn sie dann als unzulässig festgestellt wird, dann könntest du evtl. die Abmahnung angreifen, da auf nicht korrekter DV basiert.
--- End quote ---
Ich frag mich auch .. wenn man alleine in einer Behörde arbeitet ... wäre eine Abmahnung nur "gerechtfertigt" wenn man gewisse Erreichbarkeiten zu spezifischen Zeiten abfedern muss. Ansonsten ist das reine Willkür - vielleicht rechtmäßig aber dann kann man sich ausmalen, dass man wohl nicht unbedingt den besten Stand in der Behörde hat und man wohl auch weiter nach Fehlern suchen wird.
Das mit den Pausen würde ich aber definitiv klären lassen. Zum Einen ob es eine Dienstvereinbarung dazu gibt und ob das rechtmäßig ist. Es gibt zwar Ausnahmen im ArbZG, aber grundsätzlich ist es eher unwahrscheinlich, das man alleine in einer Behörde sitzt und in der dann Pausen ausgeschlossen werden dürfen. Normalerweise sind Pausen verpflichtend zu nehmen.
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