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Verstoß gegen Kernarbeitszeit

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BAT:
Ich befürchte in diesem Laden war schon die Schließung nicht rechtmäßig.  ;)

tv-landschaft:
Was steht denn in der DV zur Kernarbeitszeit? Wahrscheinlich 9-15 Uhr? Man lässt dich als einzige Person zwischen den Feiertagen dort antanzen und dreht dann noch kleinkariert einen Strick. Ich würde mir ernsthaft überlegen, ob ich nicht woanders einen Job finde, wo man als AN auf Augenhöhe mit dem AG ist. Klingt für mich leider auch so, als ob du da nicht den besten Stand hast und man nach Fehlern sucht. Rein formal ist es aber ein Verstoß.

Schokobon:
Wie haben die das rausgefunden? Gab es berechtigte Zweifel, die einen Blick in das Zeiterfassungssystem gerechtfertigt haben?

Johann:
Ich weiß nicht wie das bei dir ist, aber bei uns steht in irgendeinem vereinbarten Dokument, dass Anwesenheitszeiten nur mit hinreichend sinnvoller Begründung kontrolliert werden dürfen. Das wäre z.B. der Fall, wenn du normalerweise bspw. nur von 10-13 Uhr anzutreffen wärst und trotzdem alle zwei Wochen einen Tag Zeitausgleich machst.

Ich würde die Abmahnung entweder akzeptieren und mich mittelfristig nach einem neuen Job umsehen oder die Abmahnung mal zum Anwalt geben mit den oben genannten Hinweisen. Da solltest du dann wahrscheinlich rauskommen.

Minou:
Das rechtssichere Gestalten einer Abmahnung ist gar nicht so einfach, wie sich viele AG das vorstellen. Es macht daher auf jeden Fall Sinn, die Abmahnung von eine RA / einer RAin mit vertieften arbeitsrechtlichen Kenntnissen prüfen zu lassen.

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