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Als Verwaltungsangestellter elektrotechnische Arbeiten ausführen
iwim:
Hallo,
wie im Betreff schon erwähnt, die Frage: Darf ich als Arbeitnehmer (mit elektrotechnischer Ausbildung) als Verwaltungsangestellter elektrotechnische Arbeiten ausführen? Ich arbeite in einer Behörde. Man ist der Meinung, das meine elektrotechnische Ausbildung reicht, um Instandsetzungen durchzuführen ohne mich zu einer Elektrofachkraft zu ernennen. Auch soll ich nach einen Lehrgang als befähigte Person eingesetzt werden. daher die Zusatzfrage, Wer trägt dann die Verantwortung?
Danke für hilfreiche Antworten
SVAbackagain:
Grundsätzlich ja.
Die Verantwortung wofür?
Gewerbeaufsichtbeamter:
Grundsätzlich ist mit einer elektrotechnische Ausbildung die fachkundliche Voraussetzung erfüllt um dies zu machen. Was sollst du denn als befähigte Person machen nach dem Lehrgang? ggf. Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln? Letztendlich verbleibt die Verantwortung beim Arbeitgeber.
iwim:
Ja, es sollen auch die elektrischen Betriebsmittel mit geprüft werden. Zusätzlich auch Reparaturen an der Elektroinstallation.
--- Zitat ---Letztendlich verbleibt die Verantwortung beim Arbeitgeber.
--- End quote ---
Lt. VDE 1000 und Fachliteratur muss der Arbeitgeber aber seine Verantwortung abgeben als Nichtfachkundiger. Oder sehe ich das falsch? Thema rechtssichere Organisation und Dokumentation
SVAbackagain:
Der Arbeitgeber wird ja keine natürliche Person sein. Fachkundig ist er also stets nur in Form seines Personalkörpers.
Davon ab besteht in den Tarifregimen des öD eine Begrenzung der Haftung von Arbeitnehmern auf Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit.
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