Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Als Verwaltungsangestellter elektrotechnische Arbeiten ausführen
Gewerbeaufsichtbeamter:
--- Zitat von: iwim am 20.01.2023 07:05 ---VDE Schriftenreihe 135 S. 77-79 regelt das klar und deutlich in Bezug auf die DIN VDE 1000-10.
Ich finde es eigenartig, dass im öD überall Beauftragte für alles mögliche existieren. Aber im Bereich der Elektrotechnik keiner Verantwortung übernehmen will und einfach gesagt wird, du bist Elektriker, kannst prüfen. Selbst die FASI interpretiert diesen Sachverhalt falsch.
Aber genau hier schafft die DIN VDE 1000-10 Klarheit. Alleine nur durch das Durchführen von Prüfungen durch eine befähigte Person wo Besichtigen, Erproben und Messen zur Tätigkeit gehören wird ein elektrotechnischer Betriebsteil geschaffen und benötigt eine VEFK (wenn Unternehmer / Dienststellenleiter selbst keine ist).
Sollte dies im öD anders sein?
--- End quote ---
Die Normen dienen der Konkretisierung der im europäischen und deutschen Regelwerk genannten grundlegenden Sicherheitsanforderungen. Es sind Empfehlungen auf der Basis gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse und Erfahrungen. Die Norme rangieren noch hinter den Technischen Regeln wie z. B. TRBS oder ASR etc.
Fragmon:
Und anerkannte (nichts rechtsverbindliche) Normen willentlich nicht anzuwenden wird spätestens die Versicherung im Rahmen der Fahrlässigkeitsprüfung freuen :-)
Gewerbeaufsichtbeamter:
--- Zitat von: Fragmon am 20.01.2023 08:47 ---Und anerkannte (nichts rechtsverbindliche) Normen willentlich nicht anzuwenden wird spätestens die Versicherung im Rahmen der Fahrlässigkeitsprüfung freuen :-)
--- End quote ---
Dies ist dann ein Problem des Arbeitgebers in Sachen Versicherungsgedöns. Wenn der die Anforderungen der BetrSichV und der TRBS erfüllt kann er als befähigte Person eingesetzt werden.
SVAbackagain:
Die von der Elektroingenieurslobby so vehement advokierte Weisungsfreiheit der VEFK bspw. wird weit überwiegend so nicht umgesetzt, schon gar nicht dort, wo nur mit Haushaltsstrom hantiert wird. Und das war noch nie als Ursache für ein Schadensereignis identifiziert worden.
iwim:
--- Zitat von: Fragmon am 20.01.2023 08:47 ---Und anerkannte (nichts rechtsverbindliche) Normen willentlich nicht anzuwenden wird spätestens die Versicherung im Rahmen der Fahrlässigkeitsprüfung freuen :-)
--- End quote ---
Genauso ist das. Aber OK, Die TRBS und so stehen oben drüber. Wird aber auf einzelne VDE Bestimmungen verwiesen. Daher muss man gewisse Sachen nach der Norm durchführen. Einen Richter wird das aber wenig interessieren wenn man außerhalb der Norm Sachen durchführt und darauf verweist, dass die VDE nicht rechtsverbindlich ist.
--- Code: ---Mit der gesetzlichen Verankerung der allgemein anerkannten Regeln der Technik wird des Weiteren eine rechtliche Grundlage für eine ggf. notwendige strafrechtliche Verfolgung durch den Gesetzgeber bei Zuwiderhandlung gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik geschaffen.
--- End code ---
Anderseits kann abgewichen werden, wenn für gleiche Sicherheit gesorgt wird. Ich denke aber, es wird schwierig sein, dies rechtssicher zu beweisen.
Aber Ok, Danke erstmal
Navigation
[0] Message Index
[*] Previous page
Go to full version