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Als Verwaltungsangestellter elektrotechnische Arbeiten ausführen

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Rene:
Frag deinen AG einfach mal nach den Gefährdungsbeurteilungen und Arbeitsanweisungen für die entsprechenden elektrotechnischen Arbeiten, die er von dir erwartet.
Das Problem sollte sich danach erledigt haben.
Ohne Ernennung zur Elektrofachkraft würde ich definitiv nichts machen, da die zuständige BG/UK sicherlich in die Hände klatscht, wenn ein als Sachbearbeiter Beschäftigter bei einem Elektrounfall zu Schaden kommt.
Oder noch besser ein anderer Beschäftigter an einem von dir geprüften / instandgesetzten Gerät zu Schaden kommt.

SVAbackagain:
Es ist im Sachverhalt nicht im Ansatz erkennbar, dass dem Arbeitnehmer eine Verweigerung der Weisung zustünde. Vielmehr berechtigte eine hinreichend beharrliche Leistungsverweigerung den Arbeitgeber zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses.

iwim:

--- Zitat von: Rene am 19.01.2023 10:53 ---Frag deinen AG einfach mal nach den Gefährdungsbeurteilungen und Arbeitsanweisungen für die entsprechenden elektrotechnischen Arbeiten, die er von dir erwartet.
Das Problem sollte sich danach erledigt haben.
Ohne Ernennung zur Elektrofachkraft würde ich definitiv nichts machen, da die zuständige BG/UK sicherlich in die Hände klatscht, wenn ein als Sachbearbeiter Beschäftigter bei einem Elektrounfall zu Schaden kommt.
Oder noch besser ein anderer Beschäftigter an einem von dir geprüften / instandgesetzten Gerät zu Schaden kommt.

--- End quote ---

Genauso sehe ich das. Eine Gefährdungsbeurteilung gibt es nicht. Ich denke mal auch nicht für die zu prüfenden elektrischen Betriebsmittel. Eine Anfrage bei der BG wurde mir angeraten. Als Elektrofachkraft soll ich nicht benannt werden, da ich es ja von der Ausbildung her bin...


--- Zitat ---Es ist im Sachverhalt nicht im Ansatz erkennbar, dass dem Arbeitnehmer eine Verweigerung der Weisung zustünde. Vielmehr berechtigte eine hinreichend beharrliche Leistungsverweigerung den Arbeitgeber zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses.
--- End quote ---

Weigern kann ich mich ja nicht. Aber ich habe den AG auch mein bedenken dazu geäußert und ihn auf die DIN VDE 1000 hingewiesen. Ohne Erfolg!

was_guckst_du:

--- Zitat von: iwim am 19.01.2023 11:31 ---Aber ich habe den AG auch mein bedenken dazu geäußert und ihn auf die DIN VDE 1000 hingewiesen. Ohne Erfolg!

--- End quote ---
..die fällt jetzt nicht unters Tariferegime des ö.D....die muss "Spid" jetzt erstmal lesen 8)

SVAbackagain:
Da er sich mit dem „omphalotischen Gebaren“ der einen oder anderen ihre Bedeutung maßlos überschätzenden VEFK hier mehrfach auseinandergesetzt hat, würde ich nicht davon ausgehen. Er würde sich aber mutmaßlich angesichts des völligen Fehlens einer Relevanz der Norm für den Sachverhalt wohl ebensowenig wie ich oder der Arbeitgeber des Fragestellers damit näher auseinandersetzen.

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